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Sachbearbeitung ambulante Leistungen nach SGB XII
Landkreis Gifhorn
Gifhorn (DE)
Aktualität: 21.11.2024
Anzeigeninhalt:
21.11.2024, Landkreis Gifhorn
Gifhorn (DE)
Sachbearbeitung ambulante Leistungen nach SGB XII
Aufgaben:
Nach dem 3. Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt),
Nach dem 4. Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
Nach dem 5. Kapitel des SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) und
Nach dem 9. Kapitel des SGB XII (Hilfe in anderen Lebenslagen)
Aufhebung und Rückforderung von Leistungen für die Vergangenheit
Kürzung, Aufrechnung und/oder Erstattung von zu Unrecht geleisteter Sozialhilfe, Prüfung von Sozialhilfemissbrauch
Abschließende Entscheidung einschl. der EDV-Verarbeitung/Datenerfassung nach LÄMMkom Lissa mit Berechnung, Bescheiderteilung und Zahlungsbarmachung
Kontrolle von laufenden statistische Erhebungen
Prüfung von Abhilfen und Stellungnahmen bei Widersprüchen und Beschwerden
Kundenkontakt durch persönliche und telefonische Beratungsgespräche nach Terminvergabe
Hausinterne Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst und anderen Leistungsabteilungen, um jeder/jedem Kundin/Kunden (m/w/d) bestmögliche Hilfestellungen geben zu können
Qualifikationen:
Erfolgreicher Abschluss des II. Angestelltenlehrganges (Fachrichtung Kommunalverwaltung),
Bachelorabschluss eines Studienganges der öffentlichen Verwaltung, z. B. Bachelor of Arts - Allgemeine/öffentliche Verwaltung
Oder Bachelor-/Diplomabschluss (FH) eines verwaltungs-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Studienganges
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Ruhiges und souveränes Auftreten und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Soziale Sensibilität und eine wertschätzende Haltung
Kooperations- und Teamfähigkeit
Flexibilität, Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Freude und Souveränität im Umgang mit Menschen
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Sicherer Umgang mit den Microsoft-Office Standardanwendungen
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, einen Privat-PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) einzusetzen
Vorteilhaft sind darüber hinaus gute Kenntnisse im Bereich des sozialen Leistungsrechts sowie Verwaltungserfahrung.
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