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Sachbearbeiter*in in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Bereich Kostenbeitragsberechnung
Kreisverwaltung Euskirchen
Euskirchen (DE)
Aktualität: 04.05.2024
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04.05.2024, Kreisverwaltung Euskirchen
Euskirchen (DE)
Sachbearbeiter*in in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Bereich Kostenbeitragsberechnung
- (jährliche) Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen für teil-/stationäre Hilfen nach dem SGB VIII (z.B. Heimerziehung, Unterbringung in Pflegefamilien) nach §§ 91 ff. SGB VIII
- Evtl. Prüfung besonderer Härten nach dem SGB VIII
- Ermittlung und Festsetzung des einsetzbaren Einkommens von nichtselbständigen und selbständigen Kostenbeitragspflichtigen
- Unterstützung des Rechtsamtes bei Widerspruchs- oder Klageverfahren
- Befähigung als Beamtin für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des nichttechnischen, allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener Dienst) bzw. Verwaltungsfachangestellter mit zweiter Verwaltungsprüfung (Verwaltungsfachwirt*in). Es können sich auch Verwaltungsfachangestellte, die sich derzeit im II. Verwaltungslehrgang befinden, bewerben
- Bereitschaft zur Nutzung der Möglichkeiten des mobilen Arbeitens nach Einarbeitung bei persönlicher Eignung
- Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Entschlussfreudigkeit
- Lernbereitschaft und Fähigkeit, sich notwendige Spezialrechtskenntnisse in kurzer Zeit anzueignen und eigenverantwortlich tätig zu werden
- Sichere Kommunikation und verbindliches Auftreten, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit
- Gute Kenntnisse in der PC-gestützten Büroarbeit (Word, Excel, etc.)
- Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Von Vorteil sind Kenntnisse in den Rechtsgebieten des SGB VIII
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