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Reinigungskraft (m/w/d) für Gebäudeteile des Abfallwirtschaftszen...
Rhein Lahn Kreis
Nastätten (DE)
Aktualität: 20.12.2024
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20.12.2024, Rhein Lahn Kreis
Nastätten (DE)
Reinigungskraft (m/w/d) für Gebäudeteile des Abfallwirtschaftszen...
Über uns:
Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.
Der Rhein-Lahn-Kreis ist auch Eigentümer verschiedener Schulen und Verwaltungsgebäude im ganzen Kreisgebiet.
Diese werden seit 2019 wieder durch kreiseigenes Personal gepflegt.
Aufgaben:
- manuelle und maschinelle Unterhaltsreinigung von Bodenbelägen, Oberflächen und Sanitärbereichen, sowie die Entsorgung des anfallenden Abfalls
- Grund- und Sonderreinigungen
Qualifikationen:
- Zuverlässigkeit, eigenständiges Arbeiten, Teamfähigkeit
- Bereitschaft, Grund- und Sonderreinigungen nach Bedarf durchzuführen
- Erfahrungen im Bereich der Objektreinigung sind von Vorteil, jedoch keine Voraussetzung
Wir bieten:
- Anstellung im öffentlichen Dienst
- geringfügige Beschäftigung
- tariflich vereinbarte Sonderzahlungen, so dass rd. 13 Monatsgehälter im Jahr gezahlt werden
- Arbeitszeitkonto
- zusätzliche Altersversorgung
- 6 Wochen Urlaub
- Bezahlung nach TVöD
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
- Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
- Krisensicherer Arbeitsplatz
Unser Kontakt:
Bewerbungen per E-Mail an:
Bewerbungen@rhein-lahn.rlp.de
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Personalreferat, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Für Fragen steht Ihnen Herr Andreas Warnstedt unter der Telefonnumer 02604 / 960-617 gerne zur Verfügung.
Kreisverwaltung
Des Rhein-Lahn-Kreises Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems
Telefon: 02603/972 -261 / -166 / -164
Weitere Informationen:
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Standorte