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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat "Schulaufsicht berufliche Schulen" 29.11.2024 Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV Schwerin, Mecklenburg (DE)
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Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat "Schulaufsicht berufliche Schulen"

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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schwerin, Mecklenburg (DE)
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Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat "Schulaufsicht berufliche Schulen"
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Aktualität: 29.11.2024

Anzeigeninhalt:

29.11.2024, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Referentin bzw. Referent (w/m/d) im Referat "Schulaufsicht berufliche Schulen"
Aufgaben:
  • Der Dienstposten ist als juristische Unterstützung der Referatsleitung 220 vorgesehen, innerhalb derer in Absprache mit/nach Übertragung durch die Referatsleitung der Aufgabenbereich in eigener Verantwortung wahrgenommen wird. Es werden auf dem Dienstposten Grundsatzfragen der inneren und äußeren Schulaufsicht verantwortet.
  • Verwaltungsrechtliche Fragestellungen betreffend die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schulaufsicht über die beruflichen Schulen:
  • Führung außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einschließlich prozessualer Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Schulpflicht, dem Schulabsentismus und der Schulpflichtbefreiung
  • Durchsetzung der Schulpflicht gemäß SchulG M-V gegenüber den Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten für den Bereich der öffentlichen beruflichen Schulen
  • Rechtliche Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Befreiung von der Berufsschulpflicht gemäß SchulG M-V und der Berufsschulpflichtverordnung MV Schwerin.
  • Erstellung von Musterbescheiden und Musterformularen
  • Rechtsberatung und Übernahme von Rechtsangelegenheiten betreffend die Schülerinnen und Schüler im Bereich der Schulaufsicht berufliche Schulen, hierzu gehören beispielsweise:
  • Bewertung der Erfolgsaussichten von Rechtsbehelfen von Schülerinnen und Schülern o Aufzeigen von Lösungswegen bei schwierigen Klageverfahren o Beratung der Schulaufsicht der beruflichen Schulen bei schulrechtlichen Einzelfallentscheidungen o Bearbeitung von Petitionen, Kleinen Anfragen und Anfragen des Bürgerbeauftragten
  • Abfragen bei den beruflichen Schulen zur Koordinierung der Tätigkeiten o Beantwortung von Bund-/Länder-Anfragen
  • Aufbereitung von juristischen Problemen, insbesondere in folgenden Fällen:
  • Fertigung von Widerspruchsbescheiden, Bearbeitung von Presseanfragen mit schulrechtlichen Fragestellungen bzgl. der beruflichen Schulen, Erstellung von Rechtsgutachte
  • Angelegenheiten der Schulart Berufsschule (einschließlich Berufsausbildungsvorbereitung) und der Rechts-und Verwaltungsvorschriften mit überwiegendem Bezug zur Schulart Berufsschule
  • Anpassung und Modernisierung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften mit überwiegendem Bezug zur Schulart Berufsschule
  • Beratung und Fortbildungen von Schulleitungen im Bereich berufliche Bildung zu Angelegenheiten von Schülerinnen und Schülern
Qualifikationen:
  • Soft-Skills: Entscheidungsfähigkeit, Problemlösefähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft
  • Befähigung zum Richteramt
  • Verhandlungsgeschick und sicheres Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
  • Kenntnissen der verwaltungs-, schul- und bildungsrechtlichen Rechtsvorschriften
  • Kenntnisse der schulspezifischen Planung und über die Besonderheiten des schulischen Kontextes
  • Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht über berufliche Schulen oder an einer öffentlichen beruflichen Schule
  • Kenntnisse zu Verfahrensabläufen und Organisationsstrukturen der beruflichen Bildung
  • überdurchschnittliche fachliche Leistungen, Kommunikations-, Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit sowie hohe
  • Motivation
  • sicherer Umgang mit der Standardsoftware Word, Excel und PowerPoint
Wir bieten:
  • bei Vorliegen der tarif- bzw. beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe E
  • 13 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 LBesG M-V
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • flexible Arbeitszeiten
  • 30 Tage Urlaub
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und
  • Rechtspflege
Unser Kontakt:
Frau Maß Ansprechperson für Fragen zur Stellenausschreibung Tel.: 0385 588 17133 E-Mail: personalreferat130@bm.mv-regierung.de Behörde: Ministerium für Bildung und Herr Buchholz Ansprechperson für fachliche Fragen Tel.: 0385 588 17220 Ihre Bewerbung nimmt die Dienststelle Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V gern auf folgendem Weg entgegen: Online-Bewerbung Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail gern an folgende Adresse: Personalreferat130@bm.mv-regierung.de Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V Personalreferat Frau Maß - VII 130 a VII 220-3 Werderstraße 124 19055 Schwerin Www.Karriere-in-MV.de
Weitere Informationen:
Die Stelle Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die Aufgabe, chancengleiche Bedingungen für die Bildung, die Wissensaneignung und das lebenslange Lernen in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - Unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX Werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung Ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht. Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V möchte die personenbezogenen Daten aus dem Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen. Diesem Zweck verarbeiten und nutzen wir Ihre Daten für eine Dauer von bis zu zwei Jahren. Sollten Sie Interesse an

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