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Prüferstellen (m/w/d)
Land Sachsen-Anhalt Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Dessau-Roßlau (DE)
Aktualität: 13.11.2024
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13.11.2024, Land Sachsen-Anhalt Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt
Dessau-Roßlau (DE)
Prüferstellen (m/w/d)
Aufgaben:
1. Stelle Überörtliche Prüfung der Kommunen (Kennzeichen: P3/03041/2024/42.4)
2. Stelle Überörtliche Prüfung der Zweckverbände (Kennzeichen: P3/03041/2024/41.5).
3. Stelle Überörtliche kommunale Personalprüfung (Kennzeichen: P3/03041/2024/41.3)
Die Abteilung 4 ist für die überörtliche Prüfung aller Kommunen über 25.000 Einwohner und der Zweckverbände in Sachsen-Anhalt sowie für kommunale Personalprüfungen zuständig. Im Rahmen von Ordnungsprüfungen werden insbesondere die Einhaltung der Gesetze und ergangenen Weisungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen und Zweck-verbände sowie im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Durchführung der Verwaltung geprüft.
Thematische und organisatorische Erstellung von Prüfungskonzeptionen,
Durchführen von Prüfungserhebungen in den geprüften Einrichtungen,
Analyse und Bewertung der erhobenen Daten und Prüfungsfeststellungen treffen,
Fertigen von Prüfungsberichten und -mitteilungen,
Teilnahme an Gesprächen mit den geprüften Einrichtungen zur Erörterung der Prüfungsfeststellungen,
Aus- und Bewerten von Stellungnahmen der geprüften Einrichtungen zu den Prüfungsmitteilungen.
Darüber hinaus wirken die Stelleninhaber an folgenden schwerpunktbezogenen Aufgaben mit:
Erarbeiten von Beiträgen für den Jahresbericht des Landesrechnungshofes,
Stellungnahmen zu Gesetzes- und Richtlinienentwürfen sowie Konzepten der Landesregierung im Rahmen der gesetzlichen Beratungsaufgaben des Landesrechnungshofes,
Bearbeiten fachlicher Fragestellungen,
Fachliche Vorbereitung von Arbeitskreissitzungen, Präsidentenkonferenzen etc.
1. Überörtliche Prüfung der Kommunen (Kennzeichen: P3/03041/2024/42.4) Personen mit:
1. Überörtliche kommunale Personalprüfung (Kennzeichen: P3/03041/2024/41.3) Personen mit:
Qualifikationen:
Sie müssen sich durch Vorbildung und bisherige berufliche Tätigkeiten für die Wahrnehmung von Prüferaufgaben in den genannten Bereichen eignen.
Ein mit einem Bachelor- oder einem Diplom (FH) abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im Studiengang Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaftslehre oder Volkswirtschaftslehre) oder Verwaltungsökonomie oder in einem vergleichbaren Studiengang oder
Ein mit einem Bachelor oder einem Diplom (FH) abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium im Studiengang Öffentliche Verwaltung der Hochschule Harz (FH) o-der in einem vergleichbaren Studiengang eines anderen Landes oder des Bundes oder
Die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder Angestellten-/Beschäftigtenlehrgang II
Mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrungen in der Privatwirtschaft oder kommunalen Gebietskörperschaften und/oder vergleichbaren Institutionen,
Fundierten Kenntnissen auf dem Gebiet des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens.
1. Überörtliche Prüfung der Zweckverbände (Kennzeichen: P3/03041/2024/41.5) Personen mit:
Mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrungen in kommunalen kostenrechnenden Einrichtungen und/oder Prüfungserfahrungen in entsprechenden Körperschaften,
Anwendungsbereiten Kenntnissen auf dem Gebiet des kommunalen Abgabenrechts.
Mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrungen im Personalwesen und/oder Prüfungserfahrungen in diesem Bereich.
Ein gutes schriftliches und sprachliches Ausdrucksvermögen,
Ein hohes Maß an Selbstständigkeit,
Die Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken und Handeln,
Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität, insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, neue fachliche Aufgaben oder Themenschwer-punkte zu übernehmen und die fachlichen Voraussetzungen dafür, ggf. auch im Fortbildungswege, zu erwerben,
Teamfähigkeit und hohe Sozialkompetenz,
Einen sicheren Umgang mit Office-Anwendungen und die Bereitschaft zur elektronischen Verwaltungsarbeit.
Die Prüftätigkeit erfordert die Bereitschaft zur Durchführung mehrtägiger Dienstreisen. Ein Führerschein für Pkw und die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz sowie ggf. zur Mitnahme von weiteren Bediensteten sind wünschenswert.
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