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Buchprüfer / Buchprüferin (m/w/d)
Polizeidirektion Leipzig
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Aktualität: 07.11.2024

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07.11.2024, Polizeidirektion Leipzig
Leipzig (DE)
Buchprüfer / Buchprüferin (m/w/d)
Aufgaben:
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes - Fachliche Beratung der Kriminalbeamten zu wirtschaftsspezifischen Sachverhalten, insbesondere betriebswirtschaftlichen Fragen - Vorbereitung und Teilnahme an Durchsuchungen - Vor Ort Sichtung vorliegender Unterlagen zur Beurteilung der Notwendigkeit der Beschlagnahme - Selbstständiges Erstellen von Präsentation und Statistiken sowie zentrale Zuarbeiten - Selbständiges Erstellen von Prüfberichten und Gutachten zur Vorlage bei Gericht - Analyse komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte anhand vorliegender Geschäftsunterlagen und Darstellung dieser - Selbständige Bewertung von Unternehmensteilen bzw. deren Vermögen im Rahmen der Überschuldungsprüfung - Beweisführung zu bestehenden Tatbeständen
Qualifikationen:
- ein betriebswirtschaftliches, sonstiges wirtschaftswissenschaftliches Studium oder vergleichbare Studienabschlüsse - eine dieser Vorbildung entsprechende mehrjährige Tätigkeit in Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Innenrevision, Finanzbuchhaltung u. ä. - umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Rechnungswesen (Buchhaltung, Bilanzierung, Buchhaltungssysteme) - gute praktische Kenntnisse der Rechnungslegung nach HGB, des Gesellschaftsrechtes und von Buchhaltungssystemen - sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift - umfangreiche Anwenderkenntnisse in MS-Office (Word und Excel zwingend) - Zahlen- und digitale Affinität - Eigeninitiative, hohes Maß an Organisations- und Planungsgeschick - Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit - Bereitschaft zu bedarfsorientierter, flexibler Arbeitszeitgestaltung - Bereitschaft zur Aneignung spezifischer Kenntnisse insbesondere in Anwender- und Auswertesoftware sowie das damit verbundene Erfordernis zur ständigen Teilnahme an Fortbildungen - Führerschein Klasse B Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.

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