Informationen zur Anzeige:
Buchprüfer / Buchprüferin (m/w/d)
Polizeidirektion Leipzig
Leipzig (DE)
Aktualität: 07.11.2024
Anzeigeninhalt:
07.11.2024, Polizeidirektion Leipzig
Leipzig (DE)
Buchprüfer / Buchprüferin (m/w/d)
Aufgaben:
- Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes
- Fachliche Beratung der Kriminalbeamten zu wirtschaftsspezifischen Sachverhalten, insbesondere betriebswirtschaftlichen Fragen
- Vorbereitung und Teilnahme an Durchsuchungen
- Vor Ort Sichtung vorliegender Unterlagen zur Beurteilung der Notwendigkeit der Beschlagnahme
- Selbstständiges Erstellen von Präsentation und Statistiken sowie zentrale Zuarbeiten
- Selbständiges Erstellen von Prüfberichten und Gutachten zur Vorlage bei Gericht
- Analyse komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte anhand vorliegender Geschäftsunterlagen und Darstellung dieser
- Selbständige Bewertung von Unternehmensteilen bzw. deren Vermögen im Rahmen der Überschuldungsprüfung
- Beweisführung zu bestehenden Tatbeständen
Qualifikationen:
- ein betriebswirtschaftliches, sonstiges wirtschaftswissenschaftliches Studium oder vergleichbare Studienabschlüsse
- eine dieser Vorbildung entsprechende mehrjährige Tätigkeit in Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Innenrevision, Finanzbuchhaltung u. ä.
- umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im betrieblichen Rechnungswesen (Buchhaltung, Bilanzierung, Buchhaltungssysteme)
- gute praktische Kenntnisse der Rechnungslegung nach HGB, des Gesellschaftsrechtes und von Buchhaltungssystemen
- sehr gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift
- umfangreiche Anwenderkenntnisse in MS-Office (Word und Excel zwingend)
- Zahlen- und digitale Affinität
- Eigeninitiative, hohes Maß an Organisations- und Planungsgeschick
- Konflikt-, Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Bereitschaft zu bedarfsorientierter, flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Bereitschaft zur Aneignung spezifischer Kenntnisse insbesondere in Anwender- und Auswertesoftware sowie das damit verbundene Erfordernis zur ständigen Teilnahme an Fortbildungen
- Führerschein Klasse B
Die Tätigkeit setzt eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus. Geeignete Bewerberinnen/Bewerber (m/w/d) müssen bereit sein, sich dieser Überprüfung zu unterziehen.
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