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Ordnungsbehördliche Vollzugsdienstkraft (m/w/d)
Stadtverwaltung
Steinbach-Hallenberg, Thüringer W (DE)
Aktualität: 14.06.2024
Anzeigeninhalt:
14.06.2024, Stadtverwaltung
Steinbach-Hallenberg, Thüringer W (DE)
Ordnungsbehördliche Vollzugsdienstkraft (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs durch Kontrollen auf Fußstreife bzw. mit Dienstfahrzeug (Außendienst) und Bearbeitung im Innendienst
Durchsetzung des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes unter Ausübung übertragener Befugnisse
Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Hinweisen der Bürger/innen und der Polizei zu Problemen der allgemeinen Gefahrenabwehr
Vollzug der städtischen Satzungen (Straßenreinigungssatzung u. a.)
Kontrolle und Absicherung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen
Vollstreckung von Verwaltungsakten
Durchführung von Kontrollen im Hinblick auf die Durchsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Eine Änderung des Aufgabengebietes sowie die Übertragung weiterer Aufgaben innerhalb des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Das bringen Sie mit:
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder eine dieser Berufsausbildung gleichgestellte abgeschlossene Aus- oder Fortbildung entsprechend der Thüringer Vollzugs-Dienstkräfte-Verordnung zum Vollzug der Aufgaben nach § 2 OBG und
Eine Ausbildung für Bedienstete des kommunalen Verkehrsüberwachungsdienstes bzw. die Bereitschaft zur Absolvierung einer solchen Ausbildung für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (in einem angemessenen Zeitraum)
Besitz eines Führerscheins mind. Klasse B
Ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft (z.B. evtl. Rufbereitschaft, Bereitschaft zur Arbeit auch außerhalb des geltenden Arbeitszeitrahmens und am Wochenende)
Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit
Ein sicheres und souveränes Auftreten
Psychische und physische Belastbarkeit
Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung
Kenntnisse der Abläufe in der kommunalen Verwaltung sowie anwendungsbereite Kenntnisse des Allgemeinen Verwaltungs- und Ordnungsrechts (OBG, ThürVwVfG, ThürVwZVG) sind von Vorteil
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