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Leitung des Fachbereichs 2 »Planung«
Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bad Gandersheim (DE)
Aktualität: 24.09.2024
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24.09.2024, Land Niedersachsen Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Bad Gandersheim (DE)
Leitung des Fachbereichs 2 »Planung«
Aufgaben:
- Generalplanung
- Fachplanung anderer Planungsträger
- Vermessung
- Landschaftspflege
- Nds. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)
- Straßenplanung und -entwurf
- Planfeststellung
Immissionsschutz
- Die Leitung des Fachbereichs beinhaltet u. a. folgende Zuständigkeiten:
- Personalführung/Personalentwicklung
- Koordination der Aufgaben des Fachbereiches unter Berücksichtigung strategischer Zielsetzungen
- Vertretung des Fachbereichs nach Innen und Außen
- Führen von Verhandlungen mit besonders komplexen Fragestellungen
- Strategische Steuerung des Ressourceneinsatzes
- Sicherstellung der Aufgabenerledigung; Vorgaben zur Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse
- Leitung des Sachgebiets 21 Der Dienstposten/Arbeitsplatz beinhaltet darüber hinaus die Funktion der Vertretung der Geschäftsbereichsleitung.
Qualifikationen:
- Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, der Fachrichtung Technische Dienste, FB Straßenwesen verfügen. Diplom) im Bereich Bauingenieurwesen bzw. als anerkannte/-r »sonstige/-r Beschäftigte/-r« über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.
- Berufserfahrungen aus verschiedenen Bereichen der Straßenbauverwaltung sind wünschenswert.
- Kenntnisse im Haushaltsrecht des Bundes und des Landes sowie im Straßen- und Vergaberecht sind erforderlich.
- Kenntnisse über technische Bestimmungen, betriebswirtschaftliche Kenntnisse als auch Kenntnisse zu Steuerungsmodellen werden vorausgesetzt.
- Kenntnisse über Planungs- und Entwurfsvorschriften und verwaltungsspezifische Kenntnisse sind erforderlich.
- Verantwortungsbewusstsein
- Durchsetzungsfähigkeit
- Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit
- Führungs- und Sozialkompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
Standorte