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Ingenieurin / Ingenieur mit Bachelor in Informatik / Elektrotechnik Beamten Vorbereitungsdienst
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Aktualität: 08.11.2024

Anzeigeninhalt:

08.11.2024, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Ingenieurin / Ingenieur mit Bachelor in Informatik / Elektrotechnik Beamten Vorbereitungsdienst
Aufgaben:
Die Praktika absolvieren Sie in Dienststellen der Bundeswehr mit wehrtechnischem Aufgabenprofil. Im Vorbereitungsdienst werden Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf für Ihr späteres Amt ausgebildet. Die Ausbildung dauert in der Regel 12 Monate. Als Beamtin oder Beamter im gehobenen technischen Verwaltungsdienst der Fachrichtung Wehrtechnik werden Sie größtenteils im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie dessen nachgeordneten Dienststellen eingesetzt. Es sind aber auch Verwendungen in anderen, teils militärischen Dienststellen der Bundeswehr mit technischen Aufgabenbereichen möglich. - Sie erforschen und entwickeln Wehrmaterial in Zusammenarbeit mit der Industrie. - Sie leiten materielle Güteprüfungen und begleiten die Entwicklung der Ausrüstung von der Erstellung eines Prototyps bis zur Realisierung. - Sie überwachen und kontrollieren die Produktionsabläufe. - Sie erwerben Kenntnisse zur Entwicklung von komplexen IT-Systemen und moderner Technik für die Bundeswehr. - Sie wirken an Beschaffungsverfahren mit und legen die technischen Forderungen und den Leistungsumfang neuer Ausrüstung fest. Es werden folgende wehrtechnische Fachgebiete angeboten, wobei die Zuordnung hierbei aufgrund Ihres absolvierten Studienfaches erfolgt: - Informationstechnik und Elektronik (ITE) - Elektrotechnik und Elektroenergiewesen (EE)
Qualifikationen:
- Sie weisen bis zum Einstellungstermin einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss in einem Studienfach, das einem der wehrtechnischen Fachgebiete zugeordnet werden kann, nach*. - Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. - Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein. - Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen. - Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen. - Voraussetzung für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist, dass Sie das 50. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet haben.