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Ingenieur*in der Fachrichtung Architektur­­/­­ Ingenieurwesen Hochbau... 03.12.2024 Stadtverwaltung Lüdenscheid Lüdenscheid (DE)
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Ingenieur*in der Fachrichtung Architektur/ Ingenieurwesen Hochbau...
Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Aktualität: 03.12.2024

Anzeigeninhalt:

03.12.2024, Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Ingenieur*in der Fachrichtung Architektur/ Ingenieurwesen Hochbau...
Aufgaben:
- Sie sind zuständig für die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben gem. § 3AHO, inklusive der Life Cycle Costing-Betrachtung, ganzheitlicher Lebenszyklus, für das Gesamtprojekt. - Sie führen interne Abstimmungsgespräche zwischen den verschiedenen Fachbereichen und erarbeiten Lösungen zusammen mit den Kolleg*innen. - Sie begleiten und Führen beauftragte Externe (Planer, Ingenieure, Sachverständige, Projektsteuerung usw.). - Sie sind zuständig für die bauherrenseitige Prüfung der Arbeitsergebnisse der extern Beauftragten. - Sie sind zuständig für das bautechnische und finanzielle Controlling Ihres Unterprojektes. - Sie nehmen an Sitzungen der politischen Gremien, Lenkungsgruppen und Arbeitskreisen teil. - Sie fertigen politische Vorlagen zur Herbeiführung von Entscheidungen.
Qualifikationen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium (Diplom Uni oder FH, Bachelorabschluss) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Hochbau und - Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. - Sie haben Interesse an nachhaltigem und ressourcensparendem Bauen und innovativen Techniken. - Sie sind teamfähig, besitzen aber auch die Fähigkeit zu selbstständigem, eigenverantwortlichem und zielorientiertem Arbeiten. - Sie verfügen über Organisationsvermögen. - Sie haben ein sicheres und verbindliches Auftreten. - Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick. - Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden vorausgesetzt. - Sie haben die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Beteiligten sowie den Behördenvertretern. - Sie sind bereit Außendienst/-termine wahrzunehmen. - Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und haben die Bereitschaft, das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einzusetzen. Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz.

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