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Ingenieur*in der Fachrichtung Architektur/ Ingenieurwesen Hochbau...
Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Aktualität: 03.12.2024
Anzeigeninhalt:
03.12.2024, Stadtverwaltung Lüdenscheid
Lüdenscheid (DE)
Ingenieur*in der Fachrichtung Architektur/ Ingenieurwesen Hochbau...
Aufgaben:
- Sie sind zuständig für die Wahrnehmung der Bauherrenaufgaben gem. § 3AHO, inklusive der Life Cycle Costing-Betrachtung, ganzheitlicher Lebenszyklus, für das Gesamtprojekt.
- Sie führen interne Abstimmungsgespräche zwischen den verschiedenen Fachbereichen und erarbeiten Lösungen zusammen mit den Kolleg*innen.
- Sie begleiten und Führen beauftragte Externe (Planer, Ingenieure, Sachverständige, Projektsteuerung usw.).
- Sie sind zuständig für die bauherrenseitige Prüfung der Arbeitsergebnisse der extern Beauftragten.
- Sie sind zuständig für das bautechnische und finanzielle Controlling Ihres Unterprojektes.
- Sie nehmen an Sitzungen der politischen Gremien, Lenkungsgruppen und Arbeitskreisen teil.
- Sie fertigen politische Vorlagen zur Herbeiführung von Entscheidungen.
Qualifikationen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes Studium (Diplom Uni oder FH, Bachelorabschluss) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Hochbau und
- Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren.
- Sie haben Interesse an nachhaltigem und ressourcensparendem Bauen und innovativen Techniken.
- Sie sind teamfähig, besitzen aber auch die Fähigkeit zu selbstständigem, eigenverantwortlichem und zielorientiertem Arbeiten.
- Sie verfügen über Organisationsvermögen.
- Sie haben ein sicheres und verbindliches Auftreten.
- Sie verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick.
- Verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
- Sie haben die Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Beteiligten sowie den Behördenvertretern.
- Sie sind bereit Außendienst/-termine wahrzunehmen.
- Sie sind im Besitz des Führerscheins der Klasse B und haben die Bereitschaft, das private Fahrzeug für dienstliche Zwecke einzusetzen. Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt nach dem Landesreisekostengesetz.
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