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Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
293-24 Ingenieur*in Architektur bzw. Bauwesen (w/m/d) Grundsatzangelegenheiten Vertragsmanagement 04.12.2024 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn Berlin (DE)
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293-24 Ingenieur*in Architektur bzw. Bauwesen (w/m/d) Grundsatzangelegenheiten Vertragsmanagement
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
Aktualität: 04.12.2024

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04.12.2024, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
293-24 Ingenieur*in Architektur bzw. Bauwesen (w/m/d) Grundsatzangelegenheiten Vertragsmanagement
Aufgaben:
Grundsatzangelegenheiten des Vertragsmanagements Innerhalb dieser Abteilung umfasst Ihr Aufgabengebiet im Referat A 3 (https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Struktur/abteilung-a/referat-a-3.html) , Juristische Projektberatung: - Überprüfen und Pflegen der Vertragsvorlagen anhand der sich fortentwickelnden Rechtsprechung bzw. sich ändernder Gesetzes- oder Dienstvorgaben - Fachtechnische Mitwirkung bei den das Vertragsmanagement mit freiberuflich Tätigen betreffenden gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten - Beratung der Projektleitung bei einzuschaltenden Freischaffenden auch aus Sonderfachgebieten außerhalb der HOAI - Prüfung und Festsetzung der Honorarsummen unter Beachtung der Honorarzonen nach HOAI und der anrechenbaren Kosten nach DIN 276 - Inhouse-Schulungen zum Vertragsmanagement und zur diesbezüglichen Anwendung HOAI - Durchführung interner Schulungen - Mitarbeit in externen Fachgremien Anforderungen
Qualifikationen:
- abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Ingenieurwissenschaften, Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbarer Abschluss - langjährige Berufserfahrungen (mind. 3 Jahre) in der Durchführung von Bauprojekten - vertiefte Kenntnisse des Bauvertragsrecht, insbesondere im Bereich des Vertragswesens mit Freiberuflich Tätigen sowohl bezogen auf die jeweiligen Leistungsbilder als auch im Hinblick auf die insoweit einschlägigen Verordnungen und Honorarregelungen - selbstständige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit interdisziplinär zu arbeiten - Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist eine Sicherheitsüberprüfung »Ü2« nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) erfolgreich zu durchlaufen.

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