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293-24 Ingenieur*in Architektur bzw. Bauwesen (w/m/d) Grundsatzangelegenheiten Vertragsmanagement
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
Aktualität: 04.12.2024
Anzeigeninhalt:
04.12.2024, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
293-24 Ingenieur*in Architektur bzw. Bauwesen (w/m/d) Grundsatzangelegenheiten Vertragsmanagement
Aufgaben:
Grundsatzangelegenheiten des Vertragsmanagements
Innerhalb dieser Abteilung umfasst Ihr Aufgabengebiet im Referat A 3 (https://www.bbr.bund.de/BBR/DE/UeberUns/Struktur/abteilung-a/referat-a-3.html) , Juristische Projektberatung:
- Überprüfen und Pflegen der Vertragsvorlagen anhand der sich fortentwickelnden Rechtsprechung bzw. sich ändernder Gesetzes- oder Dienstvorgaben
- Fachtechnische Mitwirkung bei den das Vertragsmanagement mit freiberuflich Tätigen betreffenden gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten
- Beratung der Projektleitung bei einzuschaltenden Freischaffenden auch aus Sonderfachgebieten außerhalb der HOAI
- Prüfung und Festsetzung der Honorarsummen unter Beachtung der Honorarzonen nach HOAI und der anrechenbaren Kosten nach DIN 276
- Inhouse-Schulungen zum Vertragsmanagement und zur diesbezüglichen Anwendung HOAI
- Durchführung interner Schulungen
- Mitarbeit in externen Fachgremien
Anforderungen
Qualifikationen:
- abgeschlossenes Fachhochschul- oder Bachelorstudium der Ingenieurwissenschaften, Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder vergleichbarer Abschluss
- langjährige Berufserfahrungen (mind. 3 Jahre) in der Durchführung von Bauprojekten
- vertiefte Kenntnisse des Bauvertragsrecht, insbesondere im Bereich des Vertragswesens mit Freiberuflich Tätigen sowohl bezogen auf die jeweiligen Leistungsbilder als auch im Hinblick auf die insoweit einschlägigen Verordnungen und Honorarregelungen
- selbstständige Arbeitsweise sowie die Fähigkeit interdisziplinär zu arbeiten
- Kenntnisse und Erfahrung in der Bearbeitung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand
Nach einem erfolgreichen Auswahlverfahren ist eine Sicherheitsüberprüfung »Ü2« nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG des Bundes) erfolgreich zu durchlaufen.
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