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Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Sozialhilfe 27.04.2024 Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin Norderstedt (DE)
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Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Sozialhilfe

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Norderstedt (DE)

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Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Sozialhilfe
Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Aktualität: 27.04.2024

Anzeigeninhalt:

27.04.2024, Stadtverwaltung Norderstedt Die Oberbürgermeisterin
Norderstedt (DE)
Grundsatzsachbearbeiter*in (w/m/d) für den Bereich Sozialhilfe
- Verfolgung der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des gesamten Sozialrechts (Nachrang der Sozialhilfe) und Bestimmung von Grundsätzen, Richtlinien und Anweisungen für die Sachbearbeiter*innen der dem Fachbereich zugewiesenen Aufgaben - Erstellung von Einarbeitungsrichtlinien - Gemeinsame Bearbeitung und Abstimmung mit Sachbearbeiter*innen bei komplizierten Sachverhalten - Interne Systemkoordination des Sozialhilfeprogramms Care4, wie z.B. Formular- und Vordruckverwaltung, Erstellen der Zahlläufe, Datenabgleiche und Statistiken, sowie Anpassung aller für die Berechnung relevanten Daten und Zahlen - Abrechnung der Leistungen nach § 264 SGB V mit den Krankenkassen
- Beamtenrechtliche Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder - Beamtinnen und Beamten in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die sich bereits in der Besoldungsgruppe A 8 SHBesG befinden und den Nachweis der breiten Verwendung im Sinne von § 27 Abs. 1 ALVO erbringen (mindestens zwei sich voneinander unterscheidende Dienstposten für die Dauer von zwei Jahren) und die Bereitschaft haben, den Bewährungsaufstieg gemäß § 27 ALVO zu absolvieren oder - Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten mit der bereits abgelegten Angestelltenprüfung II oder mit der Bereitschaft zum Ablegen der Angestelltenprüfung II und mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung oder Sozialbehörde oder - Abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) und Vorliegen des Befreiungstatbestandes von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach Punkt 7 Abs. 5a) der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA oder - Abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor) im Bereich Sozialverwaltung, Sozialversicherung bzw. Sozialmanagement

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