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Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
FD JobCenter­­,­­ Widerspruchssachbearbeitung und Grundsatzentscheidung (m/w/d) 22.10.2024 Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises Bad Schwalbach (DE)
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FD JobCenter­­,­­ Widerspruchssachbearbeitung und Grundsatzentscheidung (m/w/d)

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Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Bad Schwalbach (DE)

Informationen zur Anzeige:

FD JobCenter, Widerspruchssachbearbeitung und Grundsatzentscheidung (m/w/d)
Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Bad Schwalbach (DE)
Aktualität: 22.10.2024

Anzeigeninhalt:

22.10.2024, Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises
Bad Schwalbach (DE)
FD JobCenter, Widerspruchssachbearbeitung und Grundsatzentscheidung (m/w/d)
Aufgaben:
Grundsatzentscheidung - eigenständige und eigenverantwortliche Abwicklung von Widerspruchsverfahren für den gesamten Bereich des kommunalen JobCenters, einschließlich der Erstellung von Widerspruchsbescheiden bzw. Teilabhilfeentscheidungen - selbstständige und eigenverantwortliche Durchführung von allen sozialgerichtlichen Eilverfahren einschließlich der Teilnahme an Gerichtsterminen bei den Sozialgerichten - eigenständige und eigenverantwortliche Abwicklung und Entscheidungsvollmacht bei Güterichterverfahren der Sozialgerichte - Stellungnahmen zu Klageverfahren des SGB II einschließlich der Teilnahme an Gerichtsterminen - Aushandlung und Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen in Verwaltungsstreitverfahren und Widerspruchsverfahren. - Bearbeitung von rechtlichen Anfragen aus der Leistungssachbearbeitung und des Fallmanagements zu komplexen Fallkonstellationen und komplexen einzelfallrelevanten Problemlagen im SGB II - Vertretung des Landkreises in verschiedenen HLT-Arbeitskreisen und internen Arbeitsgruppen - Beobachtung und Auswertung der Gesetzes- und Rechtsprechungsentwicklung - Erstellung von Dienstanweisungen und Mitarbeit bei der Erstellung von Richtlinien, Arbeitshilfen und Musterschreiben- und vordrucken
Qualifikationen:
- einen Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt - ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft bzw. des Wirtschaftsrechts (mind. Diplom/Bachelor of Laws) - Bewerben können sich auch Interessentinnen und Interessenten, die sich aktuell in dem Fortbildungslehrgang zur Verwaltungsfachwirtin bzw. zum Verwaltungsfachwirt oder in einem finalen Stadium des Studiums der Rechtswissenschaft bzw. Wirtschaftsrecht (mind. Diplom/Bachelor of Laws) befinden - PKW und PKW-Führerschein - aktuelle und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Leistungssachbearbeitung des SGB II - gründliche und umfangreiche Rechtskenntnisse im SGB II, im Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht der übrigen Sozialgesetzbücher sowie Kenntnisse der relevanten Abschnitte des SGB III und des Sozialversicherungsrechts - aktuelle Kenntnisse der Rechtsprechung des SGB II, hier insbesondere des Bundessozialgerichtes sowie Kenntnisse der für die praktische Arbeit im Rheingau-Taunus-Kreis relevanten Urteile des Landessozialgerichtes und des Sozialgerichtes Wiesbaden - Kenntnisse der praktischen Arbeitshilfen Bildungs- und Teilhabepaket; Kosten der Unterkunft sowie einmalige Bedarfe, Darlehen usw.; - Kenntnisse der fachlichen Hinweise und der Wissensdatenbank der Bundesagentur für Arbeit - gute Auffassungsgabe, hohe Belastbarkeit, Durchsetzungs- und Entscheidungsvermögen, Verhandlungsgeschick sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit

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