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Fachassistenz im Außendienst im Bereich SGB II (w/m/d) 20.12.2024 Stadt Hagen allg. Verwaltung Hagen, Westfalen (DE)
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Fachassistenz im Außendienst im Bereich SGB II (w/m/d)

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Stadt Hagen allg. Verwaltung
Hagen, Westfalen (DE)

Informationen zur Anzeige:

Fachassistenz im Außendienst im Bereich SGB II (w/m/d)
Stadt Hagen allg. Verwaltung
Hagen, Westfalen (DE)
Aktualität: 20.12.2024

Anzeigeninhalt:

20.12.2024, Stadt Hagen allg. Verwaltung
Hagen, Westfalen (DE)
Fachassistenz im Außendienst im Bereich SGB II (w/m/d)
Über uns:
Wir sind eine moderne und innovative Dienstleistungsverwaltung. Bei uns gehören der Umgang mit Vielfalt, die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Alltag. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
Aufgaben:
  • Überprüfung in Fällen von Verdacht auf Leistungsmissbrauch
  • Klärung der Anspruchsvoraussetzungen durch Sachverhaltsaufklärung vor Ort auf Anweisung
  • Zusammenarbeit mit anderen Stellen (z.B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Sozialversicherungsträger)
  • Berichtswesen
Qualifikationen:
  • Die Besetzung der Stelle erfordert
  • die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder den erfolgreichen Abschluss der Ersten Verwaltungsprüfung an einer anerkannten Verwaltungsschule oder einem anerkannten Studieninstitut, eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten, zur/zum Justizfachangestellten, zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder in einem vergleichbaren Beruf im öffentlichen Dienst mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren oder
  • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf, zur/zum Rechtsanwalts- und/oder Notarfachangestellen oder zur/zum Steuerfachangestellten mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren.
  • Zusätzlich wird eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in kundenberatenden Tätigkeiten vorausgesetzt.
  • Sie besitzen Grundkenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen im Rechtskreis SGB II und angrenzender Rechtsgebiete (einschl. der relevanten Abschnitte des SGB III) sowie Grundkenntnisse im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse jeweils kurzfristig anzueignen.
  • Sie sind sicher in der Anwendung des MS-Office-Paketes und verfügen über Kenntnisse im EDV-Bereich.
  • Neben Einsatzbereitschaft, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und Freude an teamorientiertem Arbeiten, bringen Sie Flexibilität, ein sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und gute kommunikative Fähigkeiten mit.
  • Lern- und Kritikfähigkeit sowie eine hohe Belastbarkeit bei erhöhtem Arbeitsaufkommen gehören zu ihren sozialen Kompetenzen.
  • Für die Tätigkeit ist es notwendig, sensibel und einfühlsam auf die verschiedensten sozialen Tatbestände und Menschen eingehen zu können.
  • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (PKW).
  • Aufgrund der wahrzunehmenden Außentermine wäre der Einsatz des privaten PKW bei entsprechender Entschädigung wünschenswert.
Wir bieten:
  • Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit attraktiven Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten. Zu den Vorteilen gehören u.a.:
  • Sicherer Arbeitsplatz, der nicht von wirtschaftlichen Schwankungen betroffen ist
  • Möglichkeit von Home-Office
  • Vielfältige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Corporate Benefits.
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Jahressonderzahlung
  • Erfolgsorientiertes Leistungsentgelt
  • Möglichkeit des Fahrradleasings.
Unser Kontakt:
Weitere Informationen zur Stadt Hagen erhalten Sie unter www.hagen.de (http://www.hagen.de/) . Hagen - Stadt der FernUniversität Fachbereich Personal und Organisation Frau Piltz 02331/207-4566 Jobcenter Hagen Herr von Westernhagen 02331/36758-101
Weitere Informationen:
Die Stadt Hagen strebt einen höheren Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen und in unterrepräsentierten Berufsbereichen an. Nach Maßgabe des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) und des Gleichstellungsplans der Stadt Hagen erhalten Frauen beim Vorliegen gleicher Qualifikation daher den Vorzug. Im Rahmen der bei der Stadt Hagen geltenden Integrationsvereinbarung werden schwerbehinderte Personen bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Bitte weisen Sie in Ihrer Bewerbung auf die Schwerbehinderung hin.

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