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Sozialarbeiter*in bzw. Sozialoberinspektor*in im RSD - auch Quereinsteiger*in
Berlin
Aktualität: 01.11.2024
Anzeigeninhalt:
01.11.2024, Bezirksamt Spandau von Berlin
Berlin
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialoberinspektor*in im RSD - auch Quereinsteiger*in
Aufgaben:
Betreuung einer Fallrate des sozialpädagogischen Dienstes einschließlich Dokumentation
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Kinderschutzes
Beratung, Hilfen und Maßnahmen nach SGB VIII, BGB und angrenzenden Rechtsgebieten
Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
Mitwirkung im familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Berichte und Stellungnahmen an andere Dienststellen
Amtshilfe
Kooperation und Vernetzung mit anderen Dienststellen wie z.B. Kita, Schule, fachdiagnostischen Diensten
Zusammenarbeit und Vernetzung mit Freien Trägern
Gremienteilnahme
Bearbeitung von Neufällen bei Kindeswohlgefährdungen
Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft von 8:00 - 18:00 Uhr gewährleisten
Erste Anlaufstelle für die zentralen Berliner Notdienste und für andere Meldende im Rahmen des Kinderschutzes
Das Aufgabengebiet fordert Dienst zur Spätsprechstunde, die donnerstags bis 18 Uhr stattfindet.
Qualifikationen:
Erfüllen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei (ehemals gehobener Dienst) in der Laufbahnfachrichtung Soziales
Verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor of Arts) Soziale Arbeit/Sozialarbeit sowie eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in (Es können sich auch Studierende bewerben, die ihr Studium innerhalb von 6 Monaten nach Bewerbungsfristende abschließen.)
Sind Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin bzw. Diplom-Sozialpädagogin/Diplom-Sozialpädagoge mit staatlicher Anerkennung
Sind Quereinsteiger*in mit einem abgeschlossenen (Fach-)Hochschulstudium in den Fachrichtungen:
Erziehungswissenschaften (B.A. oder M.A.), vorzugsweise mit dem Studienschwerpunkt »Soziale Arbeit und/oder Sozialpädagogik«
Kindheitspädagogik (B.A.)
Heilpädagogik (B.A.)
Soziale Arbeit (M.A.)
Erziehungswissenschaftliche bzw. pädagogische Studiengänge, die durch Bachelor- bzw. Masterabschlüsse abgelöst wurden (z.B.- Diplom-Pädagogin/Diplom-Pädagoge oder Magisterabschlüsse)
Und verfügen über
Mindestens 2-jährige Berufserfahrung in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld bzw. der Sozialarbeit (u.a. Kinderschutz, Krisenintervention, Hilfen zur Erziehung, sozialpädagogische Beratung) mit mind. der Hälfte der üblichen Wochenarbeitszeit
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