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Compliance Manager*in 05.11.2024 Kreis Schleswig-Flensburg Schleswig
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Informationen zur Anzeige:

Compliance Manager*in
Schleswig
Aktualität: 05.11.2024

Anzeigeninhalt:

05.11.2024, Kreis Schleswig-Flensburg
Schleswig
Compliance Manager*in
Aufgaben:
Die noch junge interne Meldestelle und das Themenfeld Compliance sollen von der bisherigen Amtsinhaberin an eine*n Nachfolger*in übergeben und weiterentwickelt werden. Sie sind in dieser Funktion unserem Landrat unterstellt und stehen gleichzeitig im engen fachlichen Austausch mit dem Fachdienst Zentrale Dienste sowie dem Fachdienst Kultur und Entwicklung des Fachbereichs 2 Personal- und Innovationsmanagement, Inneres und Ordnung als direkte Ansprechpartner. Compliance-Management-System für die Kreisverwaltung als kritische Infrastruktur weiterentwickeln und umsetzen, um alle Organisationseinheiten bei ihrer Aufgabenwahrnehmung diesbezüglich zu unterstützen Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz im Kreis einrichten und betreiben Funktion der*des Anti-Korruptionsbeauftragten wahrnehmen Netzwerkarbeit intern betreiben An externen Netzwerken und Austauschformaten mitarbeiten Nähere Informationen finden Sie in dem auf unserer Website veröffentlichten Anforderungsprofil
Qualifikationen:
Eine der folgenden Qualifikationen: Abgeschlossenes Studium (Bachelor/Dipl. (FH)) einer verwaltungsorientierten, betriebswirtschaftlichen oder geisteswissenschaftlichen Fachrichtung (z. B. Public Administration, Betriebswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften) Angestelltenlehrgang II Bachelor of Laws Erstes juristisches Staatsexamen mit mindestens halbjährlicher praktischer Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung Mehrjährige Berufserfahrung auf mehreren anderen Stellen außerhalb der Ausbildung/des Studiums (z. B. Compliance, Unternehmensprüfung, Qualitätskontrolle) Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und Normen Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein Soziale Kompetenz gegenüber Dritten, insbesondere Kritik- und Konfliktfähigkeit Organisatorische Kompetenz Lern- und Weiterbildungsbereitschaft Bei ausländischen Hochschulabschlüssen fügen Sie bitte die Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Den Anforderungen dieser Stelle entsprechende Kenntnisse der deutschen Sprache setzen wir voraus.

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