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Betriebsarzt (m/w/d) (E 15 TVöD) (467/2024)
Stadt Halle (Saale) Fachbereich Personal
Halle (Saale) (DE)
Aktualität: 18.09.2024
Anzeigeninhalt:
18.09.2024, Stadt Halle (Saale) Fachbereich Personal
Halle (Saale) (DE)
Betriebsarzt (m/w/d) (E 15 TVöD) (467/2024)
Aufgaben:
- Sie sind zuständig für die arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung der Mitarbeitenden, z. B. im Bereich der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention
- Sie führen klinische und apparative Pflicht-, Angebot-, und Wunschuntersuchung durch, z. B. Einstellungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen
- Sie sind zuständig für die Beurteilung und Beratung sowie Erfassung und Auswertung von Untersuchungsergebnissen
- Sie führen Impfberatung und Impfungen im Bereich der beruflichen Gefährdung sowie im Grippeschutz durch
- Sie erstellen Gutachten
- Sie beraten die Arbeitgeberin arbeitsmedizinisch und die sonst für den Arbeitsschutz und für die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zur Frage des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung
- Sie beobachten den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung
Qualifikationen:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und eine Approbation als Arzt (m/w/d)
- eine abgeschlossene Weiterbildung als Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w/d) bzw. die Berechtigung die Gebietsbezeichnung »Arbeitsmedizin« oder Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« zu führen
- Berufserfahrungen im Bereich der Arbeitsmedizin
- Kenntnisse in der Erstellung von Gutachten
Berücksichtigt werden ebenfalls Personen, die den Abschluss der Weiterbildung als Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w/d) bzw. die Berechtigung die Gebietsbezeichnung »Arbeitsmedizin« oder Zusatzbezeichnung »Betriebsmedizin« zu führen innerhalb der nächsten 6 Monate erwerben. Die Einstellung erfolgt jedoch frühestens, wenn der erforderliche Abschluss nachgewiesen werden kann.
- Fortbildungszertifikat im Bereich Impfen
- Kenntnisse in der Notfallmedizin
- Kenntnisse in den Bereichen Audio-, Spiro- und Ergometrie, EKG und Sehtestung
- Laborkenntnisse
- Kenntnisse in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen
- hohe Beratungskompetenz
- ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG (ohne Vorstrafen)
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