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Beamter/Beamtin im Justizwachtmeisterdienst (m/w/d)
Amtsgericht Rosenheim
Rosenheim, Oberbayern (DE)
Aktualität: 10.01.2025
Anzeigeninhalt:
10.01.2025, Amtsgericht Rosenheim
Rosenheim, Oberbayern (DE)
Beamter/Beamtin im Justizwachtmeisterdienst (m/w/d)
Aufgaben:
- im Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen,
- zur Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude,
- zur Besorgung des Auskunftsdienstes im Dienstgebäude,
- zur Abwicklung des Postein- und -ausgangs bei den Justizbehörden,
- in der Justizverwaltung (z. B. Verwaltung des Büro- und Verpackungsmaterials, Verwaltung des Gerätebestandes, Mitarbeit im Büchereidienst, Zustellungsbeamter),
- für Hausdienstgeschäfte und Botenfahrten mit dem Behördenwagen (Führerschein der Klasse B ist erforderlich),
- Einlasskontrollen.
Qualifikationen:
- Bewerber und Bewerberinnen müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- eine Haupt- oder Mittelschule mit Erfolg besucht hat oder eine entsprechende Schulbildung besitzt,
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten, welches von uns in Auftrag gegeben wird) und
- die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt, die in der Regel durch Ablegen einer internen Sportprüfung gem. § 15 Satz 2 und 3 ZAPO- J nachzuweisen ist. Inhalte der Prüfung sind körperliche Beweglichkeit und Belastbarkeit, Kraft, Schnelligkeit, Koordinationsfähigkeit und Ausdauer,
- Bereitschaft zur Absolvierung einer achtzehnmonatigen Ausbildung hat,
- die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz,
- Nachweis der Verfassungstreue,
- Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung nach der Ausbildung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres; deshalb bei Einstellung Höchstalter von 42 Jahren),
- charakterliche Eignung (Vorstrafen?),
- Nachweis der Verfassungstreue.
- Die Bewerber müssen körperlich belastungsfähig sein, eine sportliche Grundeinstellung und sportliche Grundfähigkeiten werden erwartet.
- Auch müssen sie in der Lage sein, an einer Grundausbildung im waffenlosen Kampf ohne Gesundheitsgefährdung teilnehmen zu können; nach der Ausbildung müssen sie zur Anwendung unmittelbaren Zwangs geeignet sein.
Wir bieten:
- Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und sichere Tätigkeit bei der Bayerischen Justiz mit den Leistungen für den öffentlichen Dienst wie z.B.:
- Bezahlung während der Ausbildung nach Entgeltgruppe 4 TV-L, nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Übernahme in ein Beamtenverhältnis die Besoldung in der Laufbahn des einfachen Dienstes,
- Wochenarbeitszeit 40 Stunden,
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche,
- bis zu 24 Tage Freizeitausgleich zur Abgeltung von Überstunden,
- Jahressonderzahlung (»Weihnachtsgeld«), derzeit ca. 89% des Durchschnittsgehalts.
Unser Kontakt:
Bevorzugt per E-Mail an poststelle@ag-ro.bayern.de (https://mailto:poststelle@ag-ro.bayern.de)
Oder auch per Post an das Amtsgericht Rosenheim, Verwaltung, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
Gerne können Sie uns auch vorab schon telefonisch unter 08031/80 74-241 kontaktieren.
Weitere Informationen:
Mit Zusendung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
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