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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BAMF-2024-210 Sachbearbeitende für statistische Auswertung des Ausländerzentralregisters (m/w/d) 03.07.2024 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Berlin (DE)
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BAMF-2024-210 Sachbearbeitende für statistische Auswertung des Ausländerzentralregisters (m/w/d)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
Aktualität: 03.07.2024

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03.07.2024, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Berlin (DE)
BAMF-2024-210 Sachbearbeitende für statistische Auswertung des Ausländerzentralregisters (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
Mehrere Sachbearbeitende im Bereich der statistischen Auswertung des Ausländerzentralregisters (w/m/d) Das Referat 72B ist für die grundsätzlichen, fachlich-strategischen Angelegenheiten sowie für die inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung des AZR zuständig. Das Referat vertritt alle für das AZR relevanten Belange nach innen sowie nach außen und stellt Informationen für politische und wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung. - Im Rahmen Ihrer Tätigkeit übernehmen Sie die Konzeption und Erstellung komplexer Statistikauswertungen für interne und externe Bedarfstragende, wie Ausländer- und Sicherheitsbehörden, politische Institutionen, Eurostat und Forschungseinrichtungen. Sie beraten und unterstützen Nutzende und Anfragende bei der Umsetzung neuer Statistikanforderungen, zu Auswertungsinhalten sowie hinsichtlich der rechtlichen und auswertungstechnischen Möglichkeiten - Sie beurteilen eingehende Anfragen hinsichtlich der gesetzlich erlaubten Zulässigkeit der Datenübermittlung aus dem AZR und dem gesetzlich erlaubten Umfang der angefragten bzw. zu übermittelnden Daten - Zu Ihren Aufgaben gehört außerdem die Aufbereitung der statistischen Daten - Darüber hinaus beteiligen Sie sich aktiv an der Weiterentwicklung und Pflege bestehender Statistikanwendungen - Weiterhin erstellen Sie hausinterne Vorlagen und Berichte an das BMI und wirken bei Workshops mit
Das bringen Sie mit:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau, vorzugsweise der Fachrichtungen Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften oder Wirtschaftsinformatik mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt. Berücksichtigt werden kann auch die Fachrichtung Rechtswissenschaften - Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes oder einen gleichwertigen Diplomabschluss einer anerkannten Berufsakademie der oben genannten Fachrichtungen* - Sie können sich bereits bewerben, wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Bewerbungsfrist Ihr Studium abschließen. Das endgültige Zeugnis ist bei Bekanntgabe nachzureichen - Idealerweise besitzen Sie nachgewiesene Kenntnisse in der Erstellung von Statistiken - Förderlich sind nachgewiesene Kenntnisse des Ausländerzentralregisters (Allgemeiner Datenbestand, Aufbau, Struktur, Historie, Plausibilitäten) sowie der dazugehörigen rechtlichen Gesetze (Ausländerzentralregistergesetz, Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister, Verwaltungsvorschrift zum Ausländerzentralregister) - Nachgewiesene Kenntnisse des Asyl- und Aufenthaltsrechts (bspw. Aufenthaltsgesetz, Aufenthaltsverordnung, Freizügigkeitsgesetz/EU, Unionsrichtlinie, Dublin-III-Verordnung, Schengener Grenzkodex) sowie des Datenschutzrechts (Bundesdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung) sind wünschenswert - Ebenso von Vorteil sind nachgewiesene Kenntnisse zu den wesentlichen ausländerrechtlichen Verfahrensabläufen im Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt im Bundesgebiet - Des Weiteren bringen Sie praxisorientierte, anwendungsbezogene IT-Kenntnisse mit. Im Rahmen der statistischen Auswertung sind nachgewiesene IT-Kenntnisse in den Bereichen SQL, Data Warehouse-Systemen, Datenmodellierung sowie Business Intelligence förderlich - Außerdem besitzen Sie Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, Gender- sowie Diversitykompetenz und es macht Ihnen Freude, auch unter Zeitdruck sowohl eigenverantwortlich als auch im Team strukturiert zu arbeiten - Digitale Affinität sowie die Fähigkeit zum Erfassen komplexer Sachverhalte, deren Analyse und verständliche Darstellung runden Ihr Profil ab - Da für die Ausübung der Tätigkeit eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ1) gem. § 5 AsylG i.V.m. § 8 SÜG erforderlich ist, bringen Sie die Bereitschaft mit, diese zu durchlaufen

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