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Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollperson für Fracht und Post mit bildgebender Technik gemäß 11.2
AllService Sicherheitsdienste GmbH
Frankfurt am Main (DE)
Aktualität: 12.11.2024
Anzeigeninhalt:
12.11.2024, AllService Sicherheitsdienste GmbH
Frankfurt am Main (DE)
Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollperson für Fracht und Post mit bildgebender Technik gemäß 11.2
Aufgaben:
- Durchführung von Luftfrachtkontrollen mittels zugelassenen Kontrollverfahren
- Sorgfältige Einhaltung aller Sicherheits-, Qualitäts- und Leistungsstandards
- Präzise Dokumentation und Berichterstellung zu allen durchgeführten Kontrollen und Ergebnissen
Qualifikationen:
1. Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
2. Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
3. Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
4. Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
5. Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände
6. Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
7. Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
8. Kenntnis der Sofortmaßnahmen
9. Kenntnis der Schutzanforderungen für Fracht und Post
10. Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besondere Sicherheitsverfahren
11. Kenntnis der jeweiligen Kontrollmethoden für die verschiedenen Arten von Fracht und Post
12. Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand
13. Fähigkeit zur Durchführung von Durchsuchungen von Hand mit ausreichender Zuverlässigkeit, um die Entdeckung versteckter verbotener Gegenstände hinreichend zu gewährleisten
14. Fähigkeit zur Bedienung der eingesetzten Sicherheitsausrüstung
15. Fähigkeit zur korrekten Deutung der von der Sicherheitsausrüstung angezeigten Bilder
16. Kenntnis der Beförderungsanforderungen
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung ist eine Prüfung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde erforderlich, die aus 3 Prüfungsteilen besteht.
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG (kann von uns beantragt werden)
- Arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß LuftSiSchulV Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
- Deutsch auf C1-Niveau oder höher sowie Grundkenntnisse in Englisch
- Abgeschlossener Hauptschulabschluss oder höher
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag
- Mindestalter 18 Jahre
- Freundliches und gepflegtes Auftreten
- Gute Kommunikations- und Teamfähigkeit
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