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zwei Stellen als Sachgebietsleitung im Technischen Aufsichtsdienst 13.11.2024 Unfallkasse Nord Itzehoe (DE)
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zwei Stellen als Sachgebietsleitung im Technischen Aufsichtsdienst
Unfallkasse Nord
Itzehoe (DE)
Aktualität: 13.11.2024

Anzeigeninhalt:

13.11.2024, Unfallkasse Nord
Itzehoe (DE)
zwei Stellen als Sachgebietsleitung im Technischen Aufsichtsdienst
Aufgaben:
- Fachliche Grundsatzentscheidungen für das Sachgebiet und Koordination mit der Fachbereichsleitung - Haushaltsplanung und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit für das Sachgebiet - Steuerung des Sachgebietes - Verantwortliche Umsetzung der Besichtigungen gemäß Zielvereinbarungen im Sachgebiet - Verantwortliche Umsetzung der Aufgaben im Bereich der GDA, Kampagnen oder Schwerpunktaktionen, die dem Sachgebiet zugewiesen sind - Koordination eines einheitlichen Aufgabenvollzugs im Sachgebiet bezüglich Überwachung der Einhaltung nationaler und europäischer Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben unter anderem durch Betriebsbesichtigung, Besprechung, Sachverhaltsermittlung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, Nachgehen von Beschwerden / Mitteilungen / Anzeigen, Anfertigung von Anordnungen, Bearbeitung von Genehmigungen / Erlaubnissen / Zulassungen /Anzeigen / Ausnahmeanträgen und Untersuchung von Unfall- und Schadensereignissen
Qualifikationen:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium im technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich bzw. in einer für den Arbeitsschutz geeigneten Fachrichtung (Masterabschluss, Staatsexamen oder Universitätsdiplom) Sowie Eine mindestens 2 ½-jährige, entsprechende fachbezogene hauptberufliche Tätigkeit nacherfolgreichem Studienabschluss Oder Einen mit einer Prüfung abgeschlossenen Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, 2.Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste. Alternativ besitzen Sie die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Fachrichtung Technische Dienste und sind bereit das Qualifizierungsprogramm nach § 10a ALVO zu absolvieren. - Fundierte Kenntnisse der nationalen und europäischen technischen, stofflichen und sozialen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere in den Bereichen: Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Mutterschutzgesetz, Gefahrstoff- und Biostoffverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, einschließlich der sicherheitstechnischen Regelwerke sowie angrenzender Fach- und Rechtsgebiete und des Verwaltungsrechts - Gute Kenntnisse und Umsetzung der GDA- Leitlinien Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes und Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation - Erweiterte Kenntnisse für die Wahrnehmung der Fachaufgaben im Sachgebiet Gute EDV- Kenntnisse, insbesondere MS - Office- Anwendungen und IFAS - Führungs- und Methodenkompetenz sowie besondere Fähigkeit zur Mitarbeitermotivation- und Mitarbeiterführung - Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gegenüber schwierigen Gesprächspartnern sowie Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge Fähigkeit zur Kooperation, Kommunikation und Konfliktlösung und ausgeprägte Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Integration und Teamarbeit

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