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Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (m/w/d) praxisintegriert (PIA) am Berufskolleg Michaelshoven in
Diakonie Michaelshoven e.V.
Köln (DE)
Aktualität: 16.10.2024
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16.10.2024, Diakonie Michaelshoven e.V.
Köln (DE)
Ausbildung zum Heilerziehungspfleger (m/w/d) praxisintegriert (PIA) am Berufskolleg Michaelshoven in
Aufgaben:
Heilerziehungspfleger:innen arbeiten als Fachkräfte mit Menschen mit Assistenzbedarf.
Heilerziehungspfleger:innen sind Fachkräfte der Eingliederungshilfe.
- Sie arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig mit Menschen verschiedenen Alters, die eine Behinderung haben.
- Sie assistieren diesen Personen in Werkstatt, Wohnheim, betreutem Wohnen oder Kindertagesstätte.
- Sie begleiten Menschen nach deren Vorstellungen und Wünschen.
- Sie leisten Pflege, falls pflegerische Unterstützung notwendig ist.
Sie haben an zwei Tagen Unterricht in der Schule und sind an drei Tagen in der Praxis. Hinzu kommt pro Schuljahr ein fünfwöchiger Unterrichtsblock. Diese Kombination gewährleistet eine optimale Verzahnung von Theorie und Praxis. Die Verantwortung und Organisation der mindestens 19,5 Arbeitsstunden in der Praxis übernimmt die Praxiseinrichtung. In den Praxisstellen werden Sie so eingesetzt, dass Sie den schulischen Unterricht besuchen und schulische Aufgabenstellungen bewältigen können.
Qualifikationen:
- Mittleren Schulabschluss und einschlägige Berufsausbildung z.B. als Kinderpfleger:in oder Sozialassistent:in oder
- Mittleren Schulabschluss und einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren oder
- Mittleren Schulabschluss und nicht einschlägige Berufsausbildung in Verbindung mit einem einschlägigen Praktikum von mindestens 6 Wochen oder in Teilzeit mit Verlängerung in entsprechendem Umfang oder
- Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Gesundheit/Soziales (schulischer Teil) oder
- Hochschulzugangsberechtigung (AHR oder FHR) in Verbindung mit einem einschlägigen Praktikum in Vollzeit von mindestens 6 Wochen oder in Teilzeit mit Verlängerung in entsprechendem Umfang.
- Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 BRZG, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als drei Monate ist.
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