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Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI)
Herta-Kuhn-Stiftung Stiftung
Kirrweiler (Pfalz) (DE)
Aktualität: 18.07.2024
Anzeigeninhalt:
18.07.2024, Herta-Kuhn-Stiftung Stiftung
Kirrweiler (Pfalz) (DE)
Alltagsbegleiter:in (gemäß § 43 c SGB XI oder § 53 c SGB XI)
Aufgaben:
- Als Betreuungskraft bzw. Alltagsbegleiter:in in unserer Wohnpflege-Gemeinschaft übernehmen Sie die soziale Betreuung unserer Bewohner:innen im 24-Stunden-Betrieb.
- Sie helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten z.B. persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.
- Darüber hinaus führen Sie hauswirtschaftliche Tätigkeiten aus, bereiten Speisen zu und servieren diese.
- Sie sind auch Ansprechpartner:in sowohl für die zu betreuenden Menschen selbst als auch deren Angehörigen.
Dienste:
Die Dienste sind an sieben Tagen die Woche eingeteilt in
- Spätdienst (14:00 Uhr - 21:00 Uhr) kann gesplittet werden:
- Kurzer Spätdienst 1 (14.00 - 17:30 Uhr)
- Kurzer Spätdienst 2 (17:30- 21:00 Uhr)
- Nachtdienst (20.50 - 7.00 Uhr).
Qualifikationen:
- eine Qualifizierung zum/zur Alltagsbegleiter:in nach §87b SGB XI (bis 2016) oder §53c SGB XI oder die Bereitschaft zur Teilnahme an der Weiterbildung mitbringen,
- Beobachtungsgabe und Einfühlungsvermögen aufweisen,
- empathischen und wertschätzenden Umgang mit Menschen führen,
- die kooperative Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen schätzen,
- die Bewohner:innen in besonderen Lebenssituationen unterstützen wollen,
- Erfahrung in der Begleitung von Menschen mit Demenz besitzen,
- sich mit Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit auszeichnen,
- bereit sind, im Schichtsystem sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten.
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