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366-24 Kraftfahrerin/Kraftfahrer (w/m/d)
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
Aktualität: 01.11.2024
Anzeigeninhalt:
01.11.2024, Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Dienstsitz Bonn
Berlin (DE)
366-24 Kraftfahrerin/Kraftfahrer (w/m/d)
Aufgaben:
Innerhalb dieser Abteilung umfasst Ihr Aufgabengebiet im Referat Z 4 - Innerer Dienst und Druckerei:
- das Führen von Dienstkraftfahrzeugen als bestellte Kraftfahrzeugführerin / bestellter Kraftfahrzeugführer gemäß § 6 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) zur Personen- und Sachbeförderung,
- das Be- und Entladen von Lasten,
- die wirtschaftliche Routenplanung und ordnungsgemäße Fahrtennachweisführung sowie
- die Pflege der Dienstfahrzeuge (insbesondere Karosserie, Innenraum, Scheiben).
Anforderungen
Qualifikationen:
- abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, vorzugsweise zur/zum Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer
- Besitz eines in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der EU gültigen Führerscheins mindestens der Klasse B sowie mehrjährige Fahrpraxis
- hohe Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit (monatlich regelmäßig 244 bis 268 Stunden) und Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen, Überstunden, Nachtfahrten sowie ggf. Fahrten an Wochenenden und Feiertagen.
- sehr gute Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung sowie Ortskenntnisse im Raum Berlin-Brandenburg
- uneingeschränkte Serviceorientierung
- Befähigung zum Heben und Tragen von schweren Lasten
- ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit, Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und Flexibilität
- sorgfältige, engagierte, umsichtige und zügige Arbeitsweise
- verbindliches und freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild
- Kontakt- und Kooperationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit
- gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitszustand (vornehmlich hinsichtlich des Seh-, Gehör- und Reaktionsvermögens) durch einen vom BBR zu bestimmenden Arzt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DKfzR) zur Feststellung der Fahrsicherheit vor Einstellung
- der Besitz eines Personenbeförderungsscheins sowie Nachweise über den Besuch von Fahrsicherheitstrainings
Eine aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (nicht älter als 3 Monate) ist spätestens zum Vorstellungsgespräch vorzulegen. Ein punktefreies Fahreignungsregister ist wünschenswert.
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