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020.24.33.337_1 Sachbearbeitung (m/w/d) Referat Migration und Fachkräfteeinwanderung
Stadtverwaltung Referat Personal
Kaiserslautern (DE)
Aktualität: 27.08.2024
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27.08.2024, Stadtverwaltung Referat Personal
Kaiserslautern (DE)
020.24.33.337_1 Sachbearbeitung (m/w/d) Referat Migration und Fachkräfteeinwanderung
Aufgaben:
Das interessante und abwechslungsreiche Aufgabengebiet umfasst die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens als Verfahrensverantwortliche nach dem Aufenthaltsgesetz.
Dokumentenprüfung im Rahmen der (Vorab-) Beratung
Abschluss einer Vereinbarung mit den landesweiten Unternehmen über die Einreise der Fachkraft für das individuelle Unternehmen
Rechnungsstellung
Prüfung der Vollmachtskette des Unternehmens
Einleitung einer Gleichwertigkeits- oder Anerkennungsüberprüfung
Überwachung des Verfahrens und der Fristen
Einholen der Beschäftigungserlaubnis bei der Arbeitsagentur
Ausarbeitung einer Vorabzustimmung und Übermittlung an die zuständige Botschaft
Beratung während des Verfahrens, die rechtliche Umstellung oder Beendigung des Verfahrens, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht und die Schnittstellenbetreuung
Außerdem, jederzeit mögliche Verwendung im Rahmen allgemeiner ausländerrechtlicher Tätigkeiten sowie aufenthaltsbeendender Maßnahmen
Qualifikationen:
Erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das dritte Einstiegsamt der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen, ein abgeschlossenes betriebswirtschaftliches, sozialwissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) oder der erfolgreiche Abschluss des Angestelltenlehrganges II (Verwaltungsfachwirt/in)
Ausgeprägte Kommunikationsbereitschaft
Kundenorientiertes und höfliches Verhalten auch unter hoher Belastung
Kenntnisse im Aufenthaltsrecht oder die Bereitschaft, sich diese komplexe Materie anzueignen
Flexible Anpassung der Arbeitszeiten auch über die allgemeinen Büroöffnungszeiten hinaus, z.B. für die Teilnahme an Veranstaltungen mit anderen Akteuren
Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache
Führerschein der Klasse B (PKW) ist erforderlich
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