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Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Neustrelitz
Aktualität: 14.11.2024
Anzeigeninhalt:
14.11.2024, Deutscher Bundestag
Neustrelitz
Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst
Aufgaben:
Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab.
Qualifikationen:
Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
Mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder
Eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
Am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre (§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahren
Keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
Keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen
Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.
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