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Technische Referendarin bzw. Technischer Referendar (w/m/d)
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Aktualität: 07.02.2025
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07.02.2025, Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg- Vorpommern
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Technische Referendarin bzw. Technischer Referendar (w/m/d)
Unternehmen: Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg- VorpommernArbeitszeitmodell: VollzeitArbeitsort: Schwerin, Mecklenburg (DE)Stellenbeschreibung:Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Beim Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, im Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen, sind zum
1. November 2025 mehrere Stellen für den Vorbereitungsdienst nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 im Technischen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (APOtRef M-V) als
Technische Referendarin bzw. Technischer Referendar (w/m/d)
- Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
zu besetzen.
Der zweijährige Vorbereitungsdienst im Fachbereich Geodäsie und Geoinformation gliedert sich in folgende fünf Ausbildungsabschnitte:
1. Liegenschaftskataster und Landesvermessung, Geobasisinformationssystem,
2. Landentwicklung,
3. Landesplanung und Städtebau,
4. Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur,
5. allgemeine Seminare, Lehrgänge und andere Ausbildungsformen; häusliche Prüfungsarbeit, Prüfungsvorbereitung, mündliche Prüfung.
Die Technischen Referendarinnen bzw. Technischen Referendare werden als Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf eingestellt und erhalten Anwärterbezüge gemäß LBesG M-V sowie einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 70 % des maßgeblichen Anwärtergrundbetrages, soweit die Voraussetzungen des § 78 LBesG M-V erfüllt sind.
Einstellungsvoraussetzungen:
1. Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis,
2. erfolgreich abgeschlossenes Studium des Studienganges Geodäsie und Geoinformatik/Geoinformation oder eines vergleichbaren Studienganges im Fachbereich Geodäsie unter den Vorgaben des § 2 Abs. 1 Nr. 2 APOtRef M-V.
Des Weiteren ist eine Zulassung für den Vorbereitungsdienst nur dann möglich, wenn das im Rahmen des Studiums erworbene Wissensspektrum gem. § 36 Abs. 2 APOtRef M-V nachgewiesen werden kann.
Bewerberinnen bzw. Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben neben den genannten Voraussetzungen die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses mittels eines amtlichen Nachweises einer für die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen zuständigen öffentlichen Stelle nachzuweisen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sie werden gebeten, bereits im Bewerbungsschreiben auf die Behinderung hinzuweisen und eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre Bewerbung mit
o Geburtsurkunde (ggf. Eheurkunde und Geburtsurkunden der Kinder),
o Lebenslauf,
o Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife,
o Belegnachweisen der Hochschule,
o Zeugnissen über die Hochschulprüfungen (Bachelor- und Master-Prüfung oder Diplom-Vorprüfung und Diplom-Hauptprüfung) in einem wissenschaftlichen Studiengang,
o ggf. das Diploma-Supplement,
o Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades,
o ggf. Nachweisen über eine etwaige berufliche Tätigkeit nach Ablegung des Hochschulexamens,
o Nachweis, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder eine andere Staatsangehörigkeit im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 des Beamtenstatusgesetzes besitzt,
o persönlicher schriftlicher Erklärung, ob gerichtliche Strafen vorliegen oder ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist sowie
o zwei Passbildern aus neuester Zeit
richten Sie bitte bis zum 15. Juli 2025 an das:
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat Personal, Organisation
Postfach 12 01 35
19018 Schwerin.
Bewerbungskosten werden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu ebenfalls Ihr Einverständnis.
Inhalt: © Bundesagentur für Arbeit − Referenznummer: 10000-1201539310-S
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