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Technische/r Arbeitsschutzmanagement - Koordinator/in (FH-Diplom / Bachelor)
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bonn (DE)
Aktualität: 19.04.2024
Anzeigeninhalt:
19.04.2024, Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bonn (DE)
Technische/r Arbeitsschutzmanagement - Koordinator/in (FH-Diplom / Bachelor)
- Ansprechpartner/in für Belange des technischen Arbeitsschutzes
- Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Sicherung der Mitarbeiter des EBA vor Gefahren aus sich bewegenden Fahrzeugen
- Begleitung Arbeitsschutz in den Liegenschaften
- Brandschutzhelfer- und Ersthelferkoordination
- Ersthelfer- und Brandschutzhelferschulungen
- Pflege PSA-Katalog, Veranlassung und Durchführung notwendiger Beschaffungen
- Arbeitsplatzbegehungen gemäß Gefährdungsbeurteilung
- Koordinierung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und anderer relevanter Dokumente
- Unterstützung bei internen Unterweisungen zu arbeitsschutzrelevanten Themen
- Planung und Veranlassung von Schulungen und Veranstaltungen im Bereich technischer Arbeitsschutz für die Beschäftigten des EBA
- Abgeschlossenes Studium (FH-Diplom/Bachelor) der Fachrichtungen Sicherheitswesen, Bauingenieurwesen, Elektro-, Maschinen- oder Nachrichtentechnik oder vergleichbar vorzugsweise mit Bezug zum Arbeitsschutz oder Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundesverwaltung
- Vorteilhaft ist eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in den vorgenannten Aufgabengebieten
- Einschlägige Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen
- Kenntnisse in der Organisation von Veranstaltungen
- Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstständiger, systematischer, konzeptioneller und konstruktiver Arbeit
- Teamfähigkeit, ausgeprägte Kommunikationsbereitschaft und sachbezogenes Durchsetzungsvermögen
- Fundierte Kenntnisse in MS-Office (Word, Excel, Power Point)
- Bereitschaft zu Dienstreisen
Bewerbungsberechtigt sind auch alle Beamtinnen und Beamte, die über ein abgeschlossenes Studium (FH-Diplom/Bachelor) der o.g. Fachrichtungen verfügen (§ 24 BLV).
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