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Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder Gärtnermeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss 24.10.2024 Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Bad Kreuznach
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Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder Gärtnermeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss
Bad Kreuznach
Aktualität: 24.10.2024

Anzeigeninhalt:

24.10.2024, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Bad Kreuznach
Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder Gärtnermeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss
Aufgaben:
Koordination und fachliche Betreuung von Baumkontrollen der Straßenmeistereien (Sichtkontrollen) innerhalb des RLBM. Hierzu gehört u. a. die eigenständige Durchführung von »eingehenden Untersuchungen« als auch die Koordination und Überwachung der durchgeführten Sichtkontrollen. Koordination von größeren Gehölz- und Baumpflegearbeiten der Straßenmeistereien und beauftragten Fachfirmen. Ausschreibung von betrieblichen Grünpflegearbeiten. Fachliche Betreuung der nachgeordneten Straßenmeistereien bei der Grünpflege gemäß Leistungsheft des Bundes (Baum- / Gehölzpflege und Mäharbeiten). Im Zuge der Funktion des Gewässerschutzbeauftragter des RLBM sind die Kontrolle und die betriebliche Unterhaltung von Regenrückhalteanlagen zu koordinieren. Hierzu gehört ebenfalls die Überwachung der Betriebs- und Beckenbücher von Regenrückhalteanlagen
Qualifikationen:
Erfolgreicher Abschluss als Gärtnermeister (m/w/d) oder als Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau oder vergleichbarer Abschluss; vorzugsweise mit abgeschlossener Weiterbildung »FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur« Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, sowohl selbstständig als auch teamorientiert zu arbeiten Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, ein Privat-Kfz für dienstliche Zwecke gegen entsprechende Entschädigung zu nutzen EDV-Kenntnisse in Microsoft Office setzen wir voraus Kenntnisse in den relevanten Regelwerken und Gesetzen sowie im Bereich Vertragswesen sind wünschenswert, aber keine Bedingung

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