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Teamleitung Service (m/w/d) Gastronomie
Klimahaus Betriebsgesellschaft mbH
Bremerhaven (DE)
Aktualität: 03.10.2024
Anzeigeninhalt:
03.10.2024, Klimahaus Betriebsgesellschaft mbH
Bremerhaven (DE)
Teamleitung Service (m/w/d) Gastronomie
Aufgaben:
- Du betreust und berätst in deiner Funktion als herzliche/r Gastgeber/in unsere Gäste und hast Freude daran, wenn diese sich wohlfühlen und ihren Aufenthalt rundum genießen
- Um dies zu erreichen, stellst du einen reibungslosen Ablauf im gesamten Servicebereich sicher
- Du arbeitest regelmäßig aktiv im Service mit
- Du übernimmst die Vertretung der Gastronomieleitung, führst und motivierst Mitarbeiter
- Bei der Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen wirkst du mit und berücksichtigst dabei die betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen
- Du unterstützt den Gastronomieleiter bei der Gestaltung einer optimalen Personaleinsatzplanung und bei der Personalauswahl
- Du stellst Qualitätsanforderungen und Arbeitsanweisungen auf und überwachst die einschlägigen, rechtlichen Regelungen, z.B. zu Unfallverhütung, Hygiene, lebensmittelrechtlichen Regelungen, Arbeitszeitordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz
- Warendisposition und Inventur gehören zu deinem Alltag
- Du führst Bankettveranstaltungen durch und leitest diese professionell
- Du trägst die Verantwortung für die Kasse, die Buchungen und das korrekte Abrechnen von Veranstaltungen und vom Tagesgeschäft
Qualifikationen:
- Du bist leidenschaftlicher Gastgeber und ein echter Teamplayer
- Du verfügst über eine fundierte Ausbildung und über mehrere Jahre Berufserfahrung in der Gastronomie/Hotellerie
- Du arbeitest organisiert und überzeugst neben deiner Fach- und Führungskompetenz durch Flexibilität, Selbständigkeit und Kreativität
- Du bist innovativ, dynamisch und offen für Neues
- Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit, auch die englische Sprache, zählen zu deinen Stärken
- Zuverlässigkeit, Serviceorientierung, sehr gute Umgangsformen und ein positives Erscheinungsbild runden dein Profil ab
- Für diese Stelle ist eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erforderlich.
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