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Manpower GmbH & Co. KG
Stellvertretender Leiter (gn) Lohn- und Gehaltsabrechnung 14.09.2024 Manpower GmbH & Co. KG Leipzig (DE)
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Stellvertretender Leiter (gn) Lohn- und Gehaltsabrechnung
Manpower GmbH & Co. KG
Leipzig (DE)
Aktualität: 14.09.2024

Anzeigeninhalt:

14.09.2024, Manpower GmbH & Co. KG
Leipzig (DE)
Stellvertretender Leiter (gn) Lohn- und Gehaltsabrechnung
Aufgaben:
- Unterstützung des Payroll Managers bei der Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Überprüfung von Lohnabrechnungen auf Genauigkeit und Vollständigkeit - Verwaltung von Mitarbeiterdaten in den Payroll-Systemen und Sicherstellung der Datenintegrität - Unterstützung bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Gesetze im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung - Beantwortung von Mitarbeiteranfragen bezüglich ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen - Durchführung von regelmäßigen Audits zur Sicherstellung der Einhaltung von Unternehmensrichtlinien und -verfahren - Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen, einschließlich HR und Finanzen, um eine reibungslose Abwicklung der Lohn- und Gehaltsabrechnung sicherzustellen - Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung der Abrechnungsprozesse und -systeme
Qualifikationen:
Sie suchen den nächsten Karriereschritt oder haben bereits erste Erfahrung in der stellvertretenden Teamleitung sammeln können und möchten sich verändern oder weiterentwickeln? - Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, idealerweise mit Schwerpunkt Steuern oder Personalwesen - Mehrjährige Berufserfahrung in der Lohnabrechnung, vorzugsweise in einer Steuerkanzlei oder einem ähnlichen Umfeld - Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Vorschriften im Bereich der Lohnabrechnung - Erfahrung in der Mitarbeiterführung und -entwicklung von Vorteil - Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu vermitteln - Sorgfältige Arbeitsweise und hohe Detailgenauigkeit - Teamorientierung und die Fähigkeit, effektiv in einem dynamischen Umfeld zu arbeiten - Sicherer Umgang mit relevanten Softwareanwendungen, insbesondere Lohnabrechnungsprogrammen und MS Office

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