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Sozialpädagoge (m/w/d) im Rahmen der Assistierten Ausbildung flexibel
SBH Nordost GmbH Bad Salzungen
Haßfurt (DE)
Aktualität: 17.10.2024
Anzeigeninhalt:
17.10.2024, SBH Nordost GmbH Bad Salzungen
Haßfurt (DE)
Sozialpädagoge (m/w/d) im Rahmen der Assistierten Ausbildung flexibel
Aufgaben:
- Einzelberatung und Hilfestellung (z.B. in Krisensituationen, Alltagshilfen, Verhaltenstraining)
- Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen als berufsübergreifende Kompetenzen
- Einzel- und Gruppengespräche
- Elternarbeit und Kooperation mit Wohngruppen etc.
- Formulierung von Zielvereinbarungen mit den Teilnehmenden einschließlich der Dokumentation und Kontrolle
- sozialintegrative Unterstützung der Auszubildenden unter Einbeziehung ihres sozialen Umfeldes
- Hilfestellungen bei der Integration der Auszubildenden in den Arbeitsmarkt nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung
- Zusammenarbeit mit den am Qualifizierungsprozess Beteiligten
- Informationsaustausch mit Behörden, Auftraggebern und regionalen Akteuren
- Netzwerkarbeit und regelmäßiger Kontakt mit dem Auftraggeber, den Betrieben und weiteren Netzwerkpartnern wie Kammern, Innungen und Berufsschulen
- Mitwirkung an und Dokumentation von Dienst- und Teambesprechungen
- Teilnehmer- bzw. lehrgangsbezogene Verwaltungsarbeiten
Qualifikationen:
- bei Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen wird ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. soziale Arbeit, Heil-, Rehabilitations- oder Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) erwartet.
- Pädagoginnen/Pädagogen ohne die genannten Ergänzungsfächer bzw. Studienschwerpunkte müssen diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens eine einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe nachweisen.
- weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe werden ebenfalls zugelassen.
- ein Studium gilt als abgeschlossen, wenn der Erwerb der Berufsbefähigung (z.B. staatliche Anerkennung) vorliegt.
- ersatzweise werden auch Personen aus staatlich anerkannten Erziehungsberufen, wie z.B. aus der Jugend-/Heimerziehung, der Heilerziehungspflege jeweils mit einschlägiger Zusatzqualifikation und staatlich anerkannte Arbeitserzieherinnen/Arbeitserzieher zugelassen, soweit diese mindestens eine einjährige berufliche Erfahrung mit der Zielgruppe innerhalb der letzten fünf Jahre nachweisen.
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