Informationen zur Anzeige:
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge / Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (m/w/d)
Stadt Witten Organisations- und Personalamt
Witten (DE)
Aktualität: 05.09.2024
Anzeigeninhalt:
05.09.2024, Stadt Witten Organisations- und Personalamt
Witten (DE)
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge / Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (m/w/d)
Aufgaben:
Beratungs- und Unterstützungsanspruch § 1 SGB VIII, Beratung, Information, Betreuung
Unterstützung zur Förderung und Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen
Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung und Entwicklung gem. § 16 SGB VIII
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung gem. § 17 SGB VIII
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes gem. § 18 SGB VIII einschließlich begleiteter Umgangskontakte
Betreuung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und junger Volljährigen im Vorfeld der Erzieherischen Hilfen (§§ 27 ff KJHG), in der Regel bis zu 3 Monaten
Mitarbeit/-gestaltung in der Jugendberufsagentur
Zusammenarbeit gem. § 81 KJHG - Kooperation mit Institutionen und Einrichtungen
EDV-gestützte Aktenführung
Teilnahme an den Fallteambesprechungen, Teilnahme an Dienstbesprechungen und fallbezogene Teilnahme an der Hilfeplankonferenz
Anleitung von Praktikant*innen
Qualifikationen:
Ausbildung als Dipl. Sozialarbeiter/in/Dipl. Sozialpädagoge/- Pädagogin (FH), bzw. Bachelor of Arts mit staatlicher Anerkennung, Bachelor of Arts Erziehungswissenschaften mit der Fachrichtung Soziale Arbeit
Berufserfahrung in beratender Funktion sind wünschenswert
Kenntnisse im Familienrecht und Jugendhilferecht sind wünschenswert
Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
Kommunikationsfähigkeit/-bereitschaft
Gutes Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
Kenntnisse bezüglich der Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen sind wünschenswert
Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Kenntnisse in den üblichen Anwenderprogrammen (MS Word, MS Excel)
Teilnahme an der dienstlichen Rufbereitschaft (Teilnahme Rufbereitschaft: 1 - 2 x jährlich, 1 Woche von Montag 16:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr der Folgewoche)
Standorte