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Sozialarbeiter/in ­­/­­ Sozialpädagoge­­/­­in als Vormund­­/­­in (m/w/d) im Aufgabenbereich "Gesetzliche Vertretung" 05.11.2024 Kreis Höxter Warburg
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Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in als Vormund/in (m/w/d) im Aufgabenbereich "Gesetzliche Vertretung"
Warburg
Aktualität: 05.11.2024

Anzeigeninhalt:

05.11.2024, Kreis Höxter
Warburg
Sozialarbeiter/in / Sozialpädagoge/in als Vormund/in (m/w/d) im Aufgabenbereich "Gesetzliche Vertretung"
Aufgaben:
Monatliche Besuche der Mündel in deren gewohnten Umfeld Sicherstellung des Kindeswohls Erledigung von Behördenangelegenheiten Treffen von für das Mündel wichtigen Entscheidungen (Schule, Gesundheit etc.) Vertretung des Mündels vor Gericht und Erfüllung der Berichtspflicht gegenüber dem Familiengericht Zusammenarbeit mit dem Netzwerk (ASD, Pflegekinderdienst, Einrichtungen etc.) Ggf. Gewinnung, Schulung und Betreuung von ehrenamtlichen Vormündern/Ergänzungspflegern Während der Tätigkeit werden regelmäßig Supervisionen und Teambesprechungen zum fachlichen Austausch durchgeführt. Die Stelle bietet weiterhin die Möglichkeit stundenweise/tageweise mobiles Arbeiten zu nutzen.
Qualifikationen:
Bereitschaft zum Dienst auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Mündelbesuche sind oft nur nachmittags möglich. Abgeschlossenes Bachelor-Studium im Studiengang »Soziale Arbeit«, »Sozialwissenschaften« oder »Erziehungswissenschaften« Eine eigenverantwortliche, selbstständige und termingerechte Arbeitsweise Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Flexibilität und Teamfähigkeit, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit Bereitschaft, sich neuen Anforderungen zu stellen und sich fachlich fortzubilden Teamfähigkeit Hohe Arbeitssorgfalt und Gründlichkeit in der Aufgabenerledigung Gutes und freundliches Auftreten gegenüber Bürgern und dienstlichen Kontaktpersonen Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung Gute Kenntnisse im Umgang mit den EDV-Standart-Programmen Führerschein der Klasse B sowie die Bereitschaft zum Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges gegen Fahrtkostenerstattung im Rahmen der Regelungen des Landesreisekostengesetzes NRW

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