Informationen zur Anzeige:
Sozialarbeiter*in für die Seniorenarbeit
Landkreis Gifhorn
Gifhorn (DE)
Aktualität: 03.09.2024
Anzeigeninhalt:
03.09.2024, Landkreis Gifhorn
Gifhorn (DE)
Sozialarbeiter*in für die Seniorenarbeit
Aufgaben:
Begleitung, Vermittlung und Ausbau von ehrenamtlichen Angeboten im vorpflegerischen Bereich, wie der DUO-Seniorenbegleitung und der Wohnberatung
Entwicklung von Konzepten zur Stärkung von seniorenspezifischen Angeboten aus dem vorpflegerischen Bereich und der Seniorenbildung für den gesamten Landkreis
Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in Kooperation mit den Gebietskörperschaften, Vereinen und Verbänden
Entwicklung eines Informationssystems zu seniorenrelevanten Angeboten aus den Bereichen Freizeit, Weiterbildung, Kultur, Gesundheit und ehrenamtlichen Engagement
Aufbau digitaler Beratungsformate für den Seniorenstützpunkt
Planung und Organisation von Informations- und Netzwerkveranstaltungen
Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung in Arbeitskreisen
Qualifikationen:
Abgeschlossenes Diplom-Sozialarbeit/Diplom Sozialpädagogik bzw. Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit, jeweils mit staatlicher Anerkennung bis zum Einstellungsdatum (möglichst mittels eines Anerkennungsjahres in einer Behörde) Fachhochschulstudium der
Oder gleichwertiger (Fach-)Hochschulabschluss im Bereich der Sozialwissenschaften (z.B. Gerontologie, Soziologie, Sozialmanagement, Erziehungswissenschaft, Pädagogik, Gesundheitswissenschaften) mit entsprechender (Berufs-)Erfahrung
Sicheres und souveränes Auftreten und eine gefestigte Persönlichkeit
Erfahrungen mit Moderationsmethoden und -techniken
Teamfähigkeit und eigenverantwortliches Handeln
Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung und regelmäßigen Außendiensttätigkeit
Interesse an digitalen Entwicklungen und sicherer Umgang mit Microsoft-Office lösungsorientierte Gesprächsführungskompetenz und Konfliktfähigkeit Standardanwendungen
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, einen Privat PKW für dienstliche Zwecke gegen Entschädigung nach der Niedersächsischen Reisekostenverordnung einzusetzen Wünschenswert sind zudem Kompetenzen oder Erfahrungen in der Gruppen- und/oder Gremienarbeit, sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
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