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Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d) 23.11.2024 Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV Schwerin, Mecklenburg (DE)
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Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d)

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Schwerin, Mecklenburg (DE)
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Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d)
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Aktualität: 23.11.2024

Anzeigeninhalt:

23.11.2024, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Land MV
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Schulrätin bzw. Schulrat (w/m/d)
Aufgaben:
  • Zur Wahrnehmung der unteren Schulaufsicht über Gymnasien, weiterführende Schulen mit gymnasialer Oberstufe, Kooperative Gesamtschulen und Integrierte Gesamtschulen
  • Wahrnehmung der Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht über Gymnasien, weiterführende Schulen mit gymnasialen Oberstufe, Kooperative Gesamtschulen und Integrierte Gesamtschulen im Zuständigkeitsbereich
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen der obersten und unteren Schulaufsicht
  • Bearbeitung von schulamtsspezifischen Generalien nach aktuellem Geschäftsverteilungsplan
  • Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen u. a. bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften der obersten Schulaufsicht
  • Das erwarten wir von Ihnen:
Qualifikationen:
  • Soft-Skills: Flexibilität, Leistungsbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Motivation / Leistungsbereitschaft, Organisationsfähigkeit
  • · Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder - soweit Sie über eine Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR verfügen - eine im Wege der Bewährung erworbene Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien bzw. eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation. Als gleichwertig werden insbesondere die Qualifikationen gemäß KMK-Beschluss »Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen vom 22.10.1999 in der jeweils gültigen Fassung angesehen.
  • · die Bereitschaft, die erforderliche Qualifizierung für die Übertragung eines Amtes in der Bildungsverwaltung nach Maßgabe der Rechtsverordnung auf Grundlage des § 20 Absatz 2 Nummer 3 des Lehrerbildungsgesetzes zu absolvieren, sofern noch nicht nachgewiesen
  • · ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Eigeninitiative, Teamfähigkeit, Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation sowie überdurchschnittliches Engagement und Mobilität
  • · sichere fundierte PC- Anwendungskenntnisse (Word, Excel, Power Point)
Wir bieten:
  • · 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
  • · flexible Arbeitszeiten
  • · Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
  • · Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere durch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege
  • · Betriebliches Gesundheitsmanagement
Unser Kontakt:
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern Personalreferat VII 130d Werderstraße 124 19055 Schwerin Gerne nehmen wir auch Ihre Bewerbung per Email entgegen: Personalreferat130@bm.mv-regierung.de (mailto:Personalreferat130@bm.mv-regierung.de) . Https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise)
Weitere Informationen:
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene Stelle zu bewerben. Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Durch die Bewerbung erklären Sie sich zudem mit der Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten ausschließlich für den Bewerbungsprozess einverstanden. Die Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.

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