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Sachbearbeiterin/er (m/w/d) für den Aufgabenbereich Steuern
Stadt Boizenburg/Elbe
Boizenburg (DE)
Aktualität: 06.12.2024
Anzeigeninhalt:
06.12.2024, Stadt Boizenburg/Elbe
Boizenburg (DE)
Sachbearbeiterin/er (m/w/d) für den Aufgabenbereich Steuern
Aufgaben:
- Erhebung von Gewerbe-, Grund-, Hunde- und Vergnügungssteuern
- Überprüfung der Gewerbesteuermessbescheide
- Festsetzung und Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen
- Erstellung von Veranlagungs- und Änderungsbescheiden
- Vorbereitung und Durchführung der Jahresveranlagung
- Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
- Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortschreibung steuerrelevanter Satzungen
- Ermittlung von Steuerpflichtigen zur Weiterleitung an das Finanzamt
- Erstellung und Fortschreibung von Statistiken
- Die Übertragung weiterer Aufgaben bzw. Änderungen des Aufgabenfeldes bleiben vorbehalten.
Qualifikationen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachangestellte/r oder als Verwaltungsfachangestellte/r
- Bereitschaft zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr
- Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Erhebung der oben genannten Steuern
- Kenntnisse im kommunalen Finanzwesen
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung hinsichtlich des Aufgabenbereiches
Wir bieten:
- einen sicheren und verantwortungsvollen Arbeitsplatz
- Fortbildungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der persönlichen Entwicklung
- Attraktive Vergütung nach dem TVöD-VKA in der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA
Unser Kontakt:
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Finanzen, Herr Effland, E-Mail: Marko.Effland@boizenburg.de (https://mailto:Marko.Effland@boizenburg.de) .
Gez. Rico Reichelt
Bürgermeister
Weitere Informationen:
Die Stadt Boizenburg/Elbe ist ein Arbeitgeber, der Chancengleichheit fördert und Vielfalt schätzt. Personen mit Behinderungen sowie Bewerberinnen/Bewerber mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Hinweis: Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nur mit beigefügtem und ausreichend frankiertem Rückumschlag zurückgesendet werden können. Andernfalls können Sie Ihre Unterlagen persönlich abholen. Alle Daten werden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen behandelt.
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