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Sachbearbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe - ambulante und stationäre Eingliederungshilfe (m/w/d) 03.09.2024 Stadtverwaltung Leverkusen Leverkusen (DE)
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Sachbearbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe - ambulante und stationäre Eingliederungshilfe (m/w/d)
Stadtverwaltung Leverkusen
Leverkusen (DE)
Aktualität: 03.09.2024

Anzeigeninhalt:

03.09.2024, Stadtverwaltung Leverkusen
Leverkusen (DE)
Sachbearbeiter*in Wirtschaftliche Jugendhilfe - ambulante und stationäre Eingliederungshilfe (m/w/d)
Aufgaben:
- finanzielle Abwicklung ambulanter, stationärer und teilstationärer Leistungen nach dem SGB VIII sowie SGB IX / XII im Rahmen der Eingliederungshilfe - Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder (Leistungsgewährung, -ablehnung) - Leistungsgewährung ggf. nach dem Leistungsrecht anderer Reha-Träger und Hilfen zum Lebensunterhalt einschließlich Mehrbedarfen, Barbeträgen, Kosten der Unterkunft, Krankenhilfen bei Unterbringungen - Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Überprüfung von Erstattungsansprüchen von anderen Sozialleistungsträgern und anderer nichtöffentlicher Stellen - Berechnung und Geltendmachung von Kostenbeiträgen / Kostenbeteiligungen nach dem SGB VIII / IX/ XII individuell für die jeweils gewährte Leistung sowie Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen - Prüfung von Widersprüchen, Fertigung von Abhilfe- und Widerspruchsbescheiden sowie Erarbeiten von Stellungnahmen in Zusammenarbeit mit der Gruppenleitung in Klageverfahren im Rechtskreis SBG VIII / IX / XII - enge Zusammenarbeit mit dem Sozialen Dienst sowie Mitwirkung in Fachkonferenzen für Hilfegewährungen - Beteiligung an der Gesamtplanung und Teilhabeplanung zur Ermittlung behinderungsbedingter Hilfebedarfe und Durchführung von Leistungen der Eingliederungshilfe - Zuständigkeitskontrolle während des laufenden Hilfeverfahrens - Begleitung und Unterstützung der Gruppenleitung bei Fallabgaben an andere Rehabilitationsträger
Qualifikationen:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2.1 oder - abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder - Abschluss eines Hochschulstudiums (Diplom (FH) oder Bachelor) in den Studienbereichen der Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften oder - Abschluss des I. juristischen Staatsexamens bzw. Abschluss als Diplom-Jurist*in - sehr gutes Verständnis für rechtliche Zusammenhänge sowie Expertise bei deren Umsetzung in die Praxis - Bürger- und ergebnisorientierte, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise - eigenverantwortliches Vorgehen mit Entscheidungskompetenz - Kommunikationsstärke - idealerweise fundierte Kenntnisse von Verwaltungsvorschriften des Sozialrechts, insbesondere im Kinder- und Jugendhilferecht sowie Sozialversicherungsrecht und Sozialhilferecht - Freude an der Arbeit im Team

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