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Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Prüferin bzw. Prüfer (w/m/d) 25.09.2024 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, Mecklenburg (DE)
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Prüferin bzw. Prüfer (w/m/d)

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Prüferin bzw. Prüfer (w/m/d)
Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Aktualität: 25.09.2024

Anzeigeninhalt:

25.09.2024, Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, Mecklenburg (DE)
Prüferin bzw. Prüfer (w/m/d)
Aufgaben:
Im Referat 12, Sachgebiet B prüfen und beraten Sie insbesondere beim Landtag, bei der Staatskanzlei, beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung im Bereich Verfassungsschutz sowie bei den Fraktionen und der Landesvertretung. Darüber hinaus sind Sie zuständig für Grundsatzangelegenheiten, Angelegenheiten des Haushaltsrechts sowie Ressort- und Verbandsanhörungen. Im Referat 31 prüfen und beraten Sie insbesondere beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung sowie bei den nachgeordneten Bereichen dieser Ministerien. Ebenso zu Ihren Prüfungsgebieten gehören das Landesverfassungsgericht und die Bereiche Energie und Landesentwicklung sowie Europa. Als Prüferin oder Prüfer der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt unterstützen Sie die Referats- bzw. Sachgebietsleitung. Zusammen mit dem Prüfungsteam - erstellen Sie Prüfungskonzeptionen, - erheben Sie eigenverantwortlich Sachverhalte, - bereiten Sie die Einzelergebnisse auf, - bewerten Sie die Prüfungsergebnisse, - erarbeiten Sie Lösungsvorschläge für die geprüften Stellen und - erörtern Sie die Prüfungsfeststellungen mit der geprüften Stelle. Neben der Prüfungstätigkeit bearbeiten Sie Grundsatzfragen in Ihrem Zuständigkeitsbereich.
Qualifikationen:
- Sie verfügen über einen Abschluss als Volljuristin/Volljurist, nachgewiesen durch den erfolgreichen Abschluss des 1. und 2. juristischen Staatsexamens. Wünschenswert sind - praktische Erfahrungen in einem der Prüfungsgebiete und - Kenntnisse des öffentlichen Haushaltsrechts. Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu (auch mehrtägigen) Dienstreisen.

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