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Projektleiter*in für gesamtstädtische und teilstädtische Entwicklungskonzepte und Planungen 01.06.2024 Landeshauptstadt Kiel Kiel
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Projektleiter*in für gesamtstädtische und teilstädtische Entwicklungskonzepte und Planungen
Kiel
Aktualität: 01.06.2024

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01.06.2024, Landeshauptstadt Kiel
Kiel
Projektleiter*in für gesamtstädtische und teilstädtische Entwicklungskonzepte und Planungen
Sie übernehmen die Projektleitung zur Steuerung und Erarbeitung herausgehobener gesamt- und teilstädtischer Entwicklungskonzepte und Planungen, z. B. bei der Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, Integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzepten, umfänglicher Änderungen oder Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes oder Rahmenplanungen für Teilbereiche. Sie präsentieren diese in städtischen Gremien und führen Verhandlungen mit Entwicklungsträger*innen, Investor*innen, Eigentümer*innen und Interessensgruppen sowie führen Mitwirkungs- und Beteiligungsverfahren durch. Sie wirken an der Umsetzung bestehender gesamtstädtische Konzepte im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung und Einzelhandelssteuerung mit. Sie ermitteln gesamtstädtische Planungsgrundlagen als Bestandteil des städtischen Flächenmanagements, inklusive Standortuntersuchungen und Machbarkeitsstudien, und schreiben diese fort: Sie konzeptionieren und erstellen koordinierte GIS-gestützte Planungsgrundlagen und Instrumente für gesamt- und teilstädtische Planungen auf Basis bestehender Analysen, Planungen und Konzepte. Sie führen Standortuntersuchungen und Machbarkeitsstudien (Kostenschätzungen, Terminkontrolle usw.) durch. Sie vertreten stadtplanerische Belange der Landeshauptstadt Kiel in Fachplanungen (z. B. Infrastrukturplanungen, Klimaschutz) sowie in übergeordneten Planungen (z. B. Raumordnung): Sie begleiten und koordinieren Fachplanungen anderer Planungsträger auf Grund von Fachgesetzen (z. B. Planfeststellungsverfahren) sowie aus der Raumordnung für die Stadtverwaltung. Sie erstellen in Zusammenarbeit mit anderen Ämtern Gesamtstellungnahmen für die Landeshauptstadt Kiel. Sie wirken an räumlichen und thematischen Kooperationsvorhaben mit anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. regionalen Kooperationen, mit.
Studium. Sie haben ein technisch-ingenieurwissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern (Master, Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule), beispielweise in einem der folgenden Studienfächer erfolgreich abgeschlossen: Alternativ haben Sie ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 8 Semestern (Master, Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) in Geographie erfolgreich abgeschlossen. Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und verfügen über Kenntnisse im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht. Sie bringen Kenntnisse in Umweltrechten (z. B. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Kenntnisse in Photoshop, Indesign, Acrobat, hausrechtliche Kenntnisse sowie methodische Kenntnisse in Projektarbeit mit oder die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen. Sie besitzen die Fähigkeit, Arbeitsabläufe rationell und zielgerecht zu planen, zu koordinieren und durchzuführen. Konflikte zu erkennen und diese angemessen zu handhaben fällt Ihnen leicht. Die Aufgabe erfordert die Bereitschaft, auch Termine beispielsweise mit Vertreter*innen der Politik oder Bürger*innen in den Abendstunden oder am Wochenende wahrzunehmen.

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