25 km
Nachwuchskräfte (m/w/d) für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Beamtenverhältnis auf Widerruf) - Ausbildung 2025 01.09.2024 Stadt Regensburg Regensburg
Weitere passende Anzeigen:

1

Passende Jobs zu Ihrer Suche ...

... immer aktuell und kostenlos per E-Mail.
Sie können den Suchauftrag jederzeit abbestellen.
Es gilt unsere Datenschutzerklärung. Sie erhalten passende Angebote per E-Mail. Sie können sich jederzeit wieder kostenlos abmelden.

Informationen zur Anzeige:

Nachwuchskräfte (m/w/d) für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Beamtenverhältnis auf Widerruf) - Ausbildung 2025
Regensburg
Aktualität: 01.09.2024

Anzeigeninhalt:

01.09.2024, Stadt Regensburg
Regensburg
Nachwuchskräfte (m/w/d) für die zweite Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Beamtenverhältnis auf Widerruf) - Ausbildung 2025
Aufgaben:
Zweijährige Ausbildung im Vorbereitungsdienst der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen (Beamtenverhältnis auf Widerruf) Praxisorientierte Ausbildung und Einsatz in verschiedenen Ämtern innerhalb der Stadtverwaltung Regensburg (z.B. Bürgerzentrum, Stadtkämmerei oder Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr) Bearbeitung der Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger in den unterschiedlichsten Lebenslagen und Umsetzung der rechtlichen Regelungen Erlernen des Umgangs mit Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. kommunale Finanzwirtschaft, Sozialhilfe, Baurecht, Personalwesen) Vermittlung der fachtheoretischen Grundlagen an der Bayerischen Verwaltungsschule (voraussichtlich in Regensburg) Weitere Informationen für diese Ausbildung findest Du auf der Homepage der Bayerischen Verwaltungsschule unter: https://www.bvs.de/ausbildung/verwaltung/verwaltungswirte-qe2nvd/
Qualifikationen:
LPA-Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme am Auswahltest des Bayerischen Landespersonalausschusses am 01.07.2024 oder ein LPA-Zeugnis aus den drei vorhergehenden Einstellungsjahren Besitz der Deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen, des Vereinigten Königreichs oder der Schweiz Mindestens qualifizierender Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand bis zum Ausbildungsbeginn oder alternativ einen Hauptschul- oder Mittelschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung Nichtvollendung des 45. Lebensjahres bis zum Einstellungszeitpunkt Erfolgreiche Teilnahme am ergänzenden Auswahlverfahren der Stadt Regensburg, welches voraussichtlich im Herbst 2024 stattfindet. Die Einladung zum Auswahlverfahren erfolgt in der Reihenfolge der Rangliste des Landespersonalausschusses. Gutes Verständnis für die rechtlichen Grundlagen einer Kommunalverwaltung Kontaktfreude, Teamfähigkeit und Hilfsbereitschaft Interesse, den Bürgerinnen und Bürgern unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften bei ihren Anliegen weiterzuhelfen Nachweis über Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2

Standorte