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Musikalische Leitung des Landespolizeiorchesters Hessen (w/m/d) - 41-2024
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Mainz-Kastel (DE)
Aktualität: 24.12.2024
Anzeigeninhalt:
24.12.2024, Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Mainz-Kastel (DE)
Musikalische Leitung des Landespolizeiorchesters Hessen (w/m/d) - 41-2024
Über uns:
Das Landespolizeiorchester (LPO) ist das einzige professionelle Blasorchester des Landes Hessen, was neben repräsentativen und hoheitlichen Aufgaben auch große Dienste für die bürgernahe Imagepflege und die Nachwuchswerbung der Polizei Hessen leistet und über einen ausgezeichneten Ruf innerhalb und außerhalb der Landesgrenzen Hessens verfügt. Ob klassisch oder modern, das Repertoire des Orchesters ist vielfältig. Von einem symphonischen Blasorchesters über eine Big Band bis hin zu kleinen Besetzungen.
Aufgaben:
- Das Aufgabengebiet der Orchesterleitung umfasst im Wesentlichen die musikalische und administrative Leitung des Orchesters mit zurzeit 28 Musikerinnen und Musikern (inklusive Praktikantinnen und Praktikanten). Hierbei unterstehen Sie der Leitung des Hauptsachgebiets Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und sind gleichzeitig allen Musikerinnen und Musikern in fachlicher bzw. musikalischer Hinsicht vorgesetzt und weisungsbefugt.
- Ihren täglichen Dienst leisten Sie anteilig in den Büroräumlichkeiten des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, den Orchesterproberäumen in Wiesbaden, an Auftritts-/ Veranstaltungsorten sowie nach Absprache im Home Office (bis zu 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit bei Vorliegen der dienstlichen und persönlichen Voraussetzungen).
- Die musikalische Planung und Evaluation von Proben und Auftritten
- Die Wahrnehmung von Orchestereinsätzen als Dirigentin bzw. Dirigent
- Ggfs. die begleitende Moderation der Orchesterauftritte
- Die Personalführung und Fachaufsicht über alle Musikerinnen und Musiker
- Die Verantwortung für die Aus- und Fortbildung im Landespolizeiorchester
- Eine anlassunabhängige Repräsentation des Landespolizeiorchesters nach innen und außen
- Die anlassbezogene Unterstützung der Leiterin bzw. des Leiters des Hauptsachgebiets Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei Personal- und Verwaltungsangelegenheiten
- Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Orchesterbüro und der stellvertretenden musikalischen Leitung des LPO
Qualifikationen:
- Bachelor- oder Masterabschluss an einer Musikhochschule, Fachrichtung Dirigieren
- Erfahrung in der Leitung von Orchestern
- Ein hohes Maß an Fach- und Führungskompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit
- Ein überdurchschnittliches Maß an Selbständigkeit und Konzentrationsfähigkeit, Koordinations- und Organisationskompetenz, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- Musikalische und pädagogische Vielseitigkeit
- Einfallsreichtum, Kreativität und Initiative
- Die Bereitschaft zu Diensten außerhalb der behördlichen Regelarbeitszeiten, z. B. an Wochenenden sowie in den Abendstunden
- Die uneingeschränkte Identifikation mit den in der Tätigkeit des Landespolizeiorchesters liegenden polizeilichen Zielen sowie das Tragen entsprechender Uniform
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Fahrerlaubnis der Klasse »3« bzw. »B«
- Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen (mittels Dienstkraftfahrzeugen)
- Abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor- oder Masterabschluss an einer Musikhochschule) auf einem Blas- oder Schlaginstrument
- Aktuelle Berufserfahrung in der Leitung von Orchestern
- Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Wir bieten:
- Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst, die Ihnen langfristige berufliche Sicherheit und Perspektiven bietet
- Vielfältige Aufgaben und Projekte in einem spannenden und einzigartigen Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit sich selbst zu entfalten
- Im Rahmen der Unterstützung einer guten Work-Life-Balance sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel »Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen«) bieten wir eine möglichst flexible Dienstzeitgestaltung mit bis zu 30 Tagen Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, ein zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
- Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehrere angrenzende Gebiete, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
- Eine Eingruppierung in der E11 TV-H zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
- Tätigkeitsbezogene, regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote
- Persönliches dienstliches Smartphone
- Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Unser Kontakt:
Ansprechpartner:
Bei Fachfragen steht Ihnen Herr Norman Aue vom Orchesterbüro (Tel.: 06134/602-6551) zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Frau Macholl (Tel.: 06134/602-4332) wenden.
Weitere Informationen:
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel »Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen« zertifiziert.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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