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Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)­­,­­ Kennziffer: 134AE2024 15.05.2024 Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal Rostock (DE)
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Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)­­,­­ Kennziffer: 134AE2024

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Informationen zur Anzeige:

Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d), Kennziffer: 134AE2024
Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Aktualität: 15.05.2024

Anzeigeninhalt:

15.05.2024, Hanse- und Universitätsstadt Rostock Hauptamt Abteilung Personal
Rostock (DE)
Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d), Kennziffer: 134AE2024
- Koordinieren der sicherheitstechnischen und gesundheitspräventiven Betreuung - Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) - Unterstützen des Arbeitgebers bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung - Überwachen des Vorliegens bzw. der Erstellung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilungen in den Organisationseinheiten und Eigenbetrieben sowie Kontrollieren der Umsetzung; Dokumentieren und Übergeben an die Oberbürgermeisterin - Entwickeln von strategischen Konzepten und Leitlinien zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und Handlungsweisungen sowie Maßnahmen im Umgang mit der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz - Ressortübergreifendes und weisungsfreies Durchführen der Aufgaben des § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes in den Ämtern und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung Rostock im Auftrag der Oberbürgermeisterin - Beraten und Unterstützen des Arbeitgebers u. a. für den Arbeitsschutz und die für Unfallverhütung verantwortlichen Personen hinsichtlich Realisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes - Beraten zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen - Unfallanalyse (Unfallerfassung und Auswertung), Vorschlagswesen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten - Erstellung von unternehmensinternen Dokumentationen sowie Erfüllen von Meldepflichten, u.a. gegenüber Unfallversicherungsträgern bzw. zuständigen Behörden - regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten (und Dokumentation) - Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss der Stadtverwaltung und der AG Betriebliche Gesundheitsförderung - Einführen von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen und bei persönlicher Schutzausrüstung/-bekleidung und Mitwirkung bei Erprobung - Durchführen von orientierenden Messungen Beleuchtung/Klima/Temperatur, Erstellen von Messprotokollen - Überprüfen der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen bei Anlagen und technischen Arbeitsmitteln hinsichtlich Ausstattung, auch vor Inbetriebnahme und im laufenden Arbeitsverfahren
- abgeschlossenes Hochschulstudium als Ingenieur und Weiterqualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem § 7 Abs. 1 ASiG oder Erfüllung der Voraussetzung für die Anerkennung gem. § 7 Abs. 2 ASiG - Kenntnisse im Umgang mit entsprechenden Messgeräten (LUX - Meter, Lärmmessgerät, Temperatur -und Klimamessgerät) - einschlägige umfassende Fachkenntnisse, u.a. im Arbeitsschutzgesetz, ArbSichG, Gefahrstoff VO, Arbeitsstättenverordnung und Richtlinien, VO über Berufskrankheiten, Gerätesicherheitsgesetz, med. techn. Geräte, VO über elektrische Anlagen, Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, etc.

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