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Lebensmittelkontrollobersekretäranwärter/-in (m/w/d) (bis zu 2 Stellen)
Bezirksamt Neukölln von Berlin Steuerungsdienst - SE Personal
Berlin (DE)
Aktualität: 03.12.2024
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03.12.2024, Bezirksamt Neukölln von Berlin Steuerungsdienst - SE Personal
Berlin (DE)
Lebensmittelkontrollobersekretäranwärter/-in (m/w/d) (bis zu 2 Stellen)
Aufgaben:
Als Lebensmittelkontrollobersekretär/-in sind Sie auf dem Gebiet der amtlichen Lebensmittelüberwachung tätig. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit überwachen Sie den Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen sowie Tabakerzeugnissen u.v.m.. Im Außendienst führen Sie Kontrollen und Probenahmen in entsprechenden Betrieben (vom Kiosk ums Eck bis zu international tätigen Herstellerbetrieben) durch. Dort stellen Sie nicht sichere Produkte amtlich sicher und überwachen ggf. die unschädliche Beseitigung selbiger.
Sie gehen Beschwerden aus der Bevölkerung und von Wirtschaftsbeteiligten nach und beraten sowie belehren Unternehmen und Beschäftige entsprechender Betriebe. Sie veranlassen effektive verwaltungsrechtliche Maßnahmen (bis zur Betriebsschließung) auf Grundlage des europäischen und nationalen Lebensmittelsicherheitsrechts. Sofern es erforderlich sein sollte, stellen Sie auch Anzeichen von Straftaten fest oder leiten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die im Rahmen der Betriebsbesuche und Maßnahmen gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und dokumentiert.
Sie leisten mit Ihrer Arbeit einen professionellen Beitrag zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Sicherheit von Lebensmitteln und anderen Verbraucherprodukten.
Im Zusammenhang mit der Tätigkeit sind auch Lasten von 10-15 kg zu transportieren, was eine körperliche Belastung mit sich bringt. Die Tätigkeit umfasst zudem einen hohen Außendienstanteil (Witterungseinflüsse, Temperaturunterschiede etc.) und im Bedarfsfall Dienst zu ungünstigen Zeiten (an Wochenenden/ Feiertagen, in den Abendstunden).
Qualifikationen:
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Lebensmittelkontrolldienstes kann eingestellt werden, wer
1. die allgemeinen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllt,
2. einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin oder Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt und
3. noch nicht das vollendete Lebensjahr erreicht hat, welches 20 Jahre vor der nach den jeweiligen gesetzlichen Regelungen vorgesehene Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand liegt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem mittleren Dienst der allgemeinen Verwaltung, die mindestens drei Jahre in einer für die amtliche Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörde beschäftigt waren, sind den unter 2. genannten Person gleichgestellt.
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