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Landgericht Konstanz Land BW
Justizwachtmeister/in (m/w/d) - Qualifizierungsmaßnahme 21.03.2024 Landgericht Konstanz Land BW Konstanz (DE)
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Justizwachtmeister/in (m/w/d) - Qualifizierungsmaßnahme

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Justizwachtmeister/in (m/w/d) - Qualifizierungsmaßnahme
Landgericht Konstanz Land BW
Konstanz (DE)
Aktualität: 21.03.2024

Anzeigeninhalt:

21.03.2024, Landgericht Konstanz Land BW
Konstanz (DE)
Justizwachtmeister/in (m/w/d) - Qualifizierungsmaßnahme
(Qualifizierungsprogramm für den mittleren Justizwachtmeisterdienst) zu vergeben. Ihre Aufgabenschwerpunkte liegen im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes. Sie sorgen für die erforderliche Sicherheit und Ordnung in unserem Gerichtsgebäude. Außerdem tragen Sie die Verantwortung für die Vorführung der Untersuchungsgefangenen zu den Gerichtsterminen und Sie vollziehen die sitzungspolizeilichen Verfügungen der Vorsitzenden Richter/innen in den Gerichtsverhandlungen. Bei Kontrollmaßnahmen wie z.B. Einlasskontrollen und sicherheitsrelevanten Gerichtsverhandlungen führen Sie Durchsuchungen des Publikums und der Beteiligten durch. In Ihrem Dienst in den Gerichtspforten prüfen Sie die Einlassberechtigung und sind dort sowie sonst in Ihrem Arbeitsalltag stets ein kompetenter Ansprechpartner für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das Publikum im Hause. Zu Ihren Aufgaben zählen überdies Tätigkeiten in der Poststelle des Landgerichts einschließlich der Durchführung des Postumlaufs wie auch die Überwachung von Reinigungs- und Bauarbeiten, Durchführung von Reparaturen und Mitwirkung bei internen Umzügen. Justizwachtmeister/innen sind als Vollzugsdienstkräfte der Landesjustiz befugt, im Rahmen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, wenn nötig, unmittelbaren Zwang auszuüben. Hinweise zur Ausbildung (justizinterne Qualifizierungsmaßnahme): Die Ausbildung erstreckt sich insgesamt über ca.18 Monate und besteht aus einem ca. 15-monatigen praktischen und einem dreimonatigen fachtheoretischen Teil. Der fachtheoretische Unterricht findet in Mannheim (u.a. in den Räumlichkeiten der Justizvollzugsanstalt) statt. Anhand von praktischen und schriftlichen Prüfungen wird Ihr Wissens- und Ausbildungsstand regelmäßig überprüft. Während der 18-monatigen Ausbildungsdauer führen Sie die Dienstbezeichnung »Justizhelfer/in«.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sowie unter der Voraussetzung der entsprechenden Eignung und der Erfüllung der beamtenrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen, ist eine Verbeamtung im mittleren Justizdienst als Erste Justizhauptwachtmeisterin/Erster Justizhauptwachtmeister in der Besoldungsgruppe A6 (mit Amtszulage) vorgesehen. Interessentinnen und Interessenten haben mindestens den Hauptschulabschluss und eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorzuweisen. Eine mindestens zweijährige Dienstzeit bei der Bundeswehr wird ebenfalls als Berufserfahrung angesehen.

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