Jobcoach (m/w/d)
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inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH
Schwäbisch Hall (DE)
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Jobcoach (m/w/d)
inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH
Schwäbisch Hall (DE)
Aktualität: 21.09.2024
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21.09.2024, inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH
Schwäbisch Hall (DE)
Jobcoach (m/w/d)
Aufgaben:
- Als Jobcoach unterstützen Sie junge Menschen bei der beruflichen Orientierung, der Feststellung ihrer Kompetenzen und der Karriereplanung.
- Sie begleiten unsere Teilnehmenden durch eine zielgerichtete Betreuung und Unterstützung auf ihrem Weg in den Arbeits- und/oder Ausbildungsmarkt.
- In Einzelangeboten erfassen Sie die Kompetenzen von Teilnehmenden und erörtern ihre beruflichen Perspektiven.
- Sie identifizieren individuelle Hemmnisse, entwickeln Bewältigungsstrategien und bereiten Ihre Teilnehmenden gezielt auf die Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme vor.
- Durch regelmäßige Kontakte zu Auftraggebern und regionalen Unternehmen schaffen Sie gute Rahmenbedingungen für Ihre pädagogische Arbeit.
- Sie unterstützen uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).
Qualifikationen:
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung, gerne auch über eine pädagogische Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO).
- Idealerweise bringen Sie erste Berufserfahrung in der Betreuung und Begleitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen und insbesondere Kompetenzen aus dem Bereich Coaching mit.
- Die Besonderheiten des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes sind Ihnen vertraut und mit den Akteuren sind Sie bereits gut vernetzt.
- Ein routinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und Medien ist für Sie selbstverständlich.
- Als Persönlichkeit zeichnen Sie sich durch sicheres und empathisches Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, Ihre selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie sehr gute Kommunikations- und Teamfähigkeit aus.
- In Ihrem Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) befinden sich keine Einträge.
- Ein Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich.
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