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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Ingenieurin ­­/­­ Ingenieur (m/w/d) Bachelor ­­/­­ Diplom (FH) 17.08.2024 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Bonn (DE)
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Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) Bachelor / Diplom (FH)
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bonn (DE)
Aktualität: 17.08.2024

Anzeigeninhalt:

17.08.2024, Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Bonn (DE)
Ingenieurin / Ingenieur (m/w/d) Bachelor / Diplom (FH)
Aufgaben:
- Sie lenken u.a. die Entwicklung von Wehrmaterial bei der Industrie, erproben und bewerten Prototypen und überwachen die Realisierung bis hin zur Abnahme des fertigen Produkts. - Sie begleiten die Ausrüstung und halten diese im Rahmen der Nutzungsbetreuung auf dem neuesten Stand der Technik. - Sie steuern die Prozesse in der Projektleitung eigenverantwortlich bis zur Einführung von neuem Wehrmaterial. - Sie sind darüber hinaus in das Beschaffungsverfahren einbezogen und legen während der Beschaffungsphasen technische Forderungen und den Leistungsumfang der zu beschaffenden Ausrüstung fest. - Sie sind für die Güteprüfung zuständig, die die Beobachtung und Kontrolle der Vorbereitung der Produktion, der laufenden Serienfertigung sowie des fertigen Materials umfasst.
Qualifikationen:
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium, in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik, Kommunikationstechnik, Schiffbau, Schiffstechnik, Flugzeug- und Flugtriebwerksbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Physikalische Technik, Mikrosystemtechnik, Mathematik, Physik oder Wirtschaftsinformatik Und Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren Oder - Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes. - Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet. - Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. - Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein. - Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses. - Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gegebenenfalls können Sie in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.

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