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Gruppenleiter ­­/­­ Gruppenleiterin Aufbrüche ­­/­­ Versorgungsträger (m/w/d) 01.05.2024 Stadtverwaltung Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach (DE)
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Gruppenleiter ­­/­­ Gruppenleiterin Aufbrüche ­­/­­ Versorgungsträger (m/w/d)

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Gruppenleiter / Gruppenleiterin Aufbrüche / Versorgungsträger (m/w/d)
Stadtverwaltung Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach (DE)
Aktualität: 01.05.2024

Anzeigeninhalt:

01.05.2024, Stadtverwaltung Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach (DE)
Gruppenleiter / Gruppenleiterin Aufbrüche / Versorgungsträger (m/w/d)
- Sie koordinieren das Aufbruchmanagement in der Gruppe - Aufbrüche und Versorgungsträger - und üben die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeiter*innen aus. - Sie begleiten die Baumaßnahmen von Versorgungsträgern (von der Vorbegehung über die Kontrolle bis zur Gewährleistungsabnahme). - Sie nehmen an Ortsbesichtigungen bei Anträgen auf Genehmigung einer Sondernutzung teil. - Sie unterstützen die Straßenverkehrsbehörde bei der Baustellenregelung. - Sie sind verantwortlich für die fachliche Weiterentwicklung der Aufbruchdatenbank als Schnittstelle zum Sachgebiet - Verwaltung Verkehrsflächen -. - Sie kümmern sich federführend um die Beantwortung der mit Aufbrüchen verbundenen Beschwerden und Anfragen.
- Sie sind Bautechnikerin der Fachrichtung Tiefbau oder Straßenwärtermeisterin mit einschlägiger Berufserfahrung. - Sie verfügen über praxisbezogene Kenntnisse der Straßenbautechnik und der einschlägigen Regelwerke, insbesondere der ZTV A-StB. - Sie arbeiten selbständiges, zielorientier und weisen Engagement, Flexibilität und Eigeninitiative sowie Teamgeist auf. - Sie besitzen Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie ein sicheres Auftreten im Umgang mit der Bürgerschaft und Firmen. - Sie haben idealerweise Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterführung bzw. Sie sind bereit, diesbezügliche Fortbildungsmaßnahmen zu besuchen. - Sie verfügen über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise sowie über gute DV-Kenntnisse (z.B. MS Office, Erfahrung im Umgang mit Datenbanken). - Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und bringen die Bereitschaft mit, das private Fahrzeug bei dienstlicher Notwendigkeit für Dienstfahrten zur Verfügung zu stellen.

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