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Flexible Aushilfskräfte für Hausmeisterdienste an verschiedenen Delmenhorster Schulen (m/w/d)
Stadt Delmenhorst Allgemeiner Verwaltungsservice
Delmenhorst (DE)
Aktualität: 30.04.2024
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30.04.2024, Stadt Delmenhorst Allgemeiner Verwaltungsservice
Delmenhorst (DE)
Flexible Aushilfskräfte für Hausmeisterdienste an verschiedenen Delmenhorster Schulen (m/w/d)
Flexible Aushilfskräfte für Hausmeisterdienste an verschiedenen Delmenhorster Schulen (m/w/d)
Die Übernahme des Schließdienstes
Die regelmäßige Kontrolle des Pausenhofes und der Außenanlagen (insb. vor Schulbeginn Müll einsammeln)
Die Bereitstellung der Müllbehälter zur Entsorgung (Müllabfuhr)
Postgänge
Ansprechperson für Schulleitungen bei baulichen und technischen Mängeln (Kontaktaufnahme mit den zuständigen städtischen Beschäftigten
Übernahme des Winterdienstes, falls erforderlich
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Handwerksberuf (z.B. Elektroniker/in, Gas- u. Wasserinstallateur/in, Tischler/in oder Anlagenmechaniker/in für die Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik)
Handwerkliches Geschick auch in ausbildungsfremden Bereichen
Die PKW-Fahrerlaubnis und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kfz. gegen Entgelt
Bewerberinnen und Bewerber, die über eine erfolgreich abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung im Handwerk verfügen, können im Falle einer vollständigen Übernahme aller Schulhausmeisteraufgaben in die Entgeltgruppe 5 TVöD eingruppiert werden.
Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schulleitung und allen weiteren Beschäftigten der Schule sowie mit den städtischen Ansprechpersonen und deren beauftragten Firmen
Einfühlungsvermögen im Umgang mit Schülerinnen und Schülern
Eigeninitiative, Flexibilität, selbstständiges Arbeiten
Kommunikationsfähigkeit, Aufgeschlossenheit und Teamfähigkeit
Körperliche Belastbarkeit (z.B. für das Ein- u. Ausräumen von Klassenzimmern)
Kenntnisse der deutschen Sprache auf mind. dem Niveau "B 1" des Europäischen Referenzrahmens
Nachweis des bestehenden Impfschutzes nach dem Masernschutzgesetz für Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind
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