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Kreisverwaltung Germersheim
Fachkraft im Bereich Jugendförderung - Kreisjugendpflege - Fachbereich 21 (unbefristet­­,­­ Teilzeit) 12.11.2024 Kreisverwaltung Germersheim Germersheim (DE)
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Fachkraft im Bereich Jugendförderung - Kreisjugendpflege - Fachbereich 21 (unbefristet, Teilzeit)
Kreisverwaltung Germersheim
Germersheim (DE)
Aktualität: 12.11.2024

Anzeigeninhalt:

12.11.2024, Kreisverwaltung Germersheim
Germersheim (DE)
Fachkraft im Bereich Jugendförderung - Kreisjugendpflege - Fachbereich 21 (unbefristet, Teilzeit)
Aufgaben:
Das Aufgabengebiet der Kreisjugendpflege umfasst die Förderung der Jugendarbeit, die Förderung der Jugendverbände und der Jugendsozialarbeit nach §§ 4, 11, -14 SGB VIII im Landkreis Germersheim: - Konzeptionelle und jugendhilfeplanerische Aufgaben zur Weiterentwicklung des Jugendförderungskonzepts im Landkreis Germersheim - Ausübung der Fachaufsicht und Beratung der hauptamtlichen Fachkräfte der kommunalen Jugendpflege in den Verbandsgemeinden des Landkreises - Planung, Koordination und Moderation des Arbeitskreises Jugendpflege und der kommunalen Jugendpflege im Rahmen des kommunalen Jugendpflegekonzepts im Landkreis - Fortschreibung und Weiterentwicklung der Zielvereinbarungen im Rahmen der kommunalen Jugendpflege in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden - Abwicklung der Personalkostenzuschüsse nach den Kreisrichtlinien zur Jugendförderung - Planung und Koordination zentraler Maßnahmen und Veranstaltungen der Jugendförderung, z.B. Gruppenleiterschulungen, Bildungsfahrten, Demokratiebildung, Informations- und Präventionsveranstaltungen - Konzeption, Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit - Mitarbeit bei der Konzeption und Durchführung von Beteiligungsprojekten - Ansprechperson für die im Landkreis aktiven Vereine und Jugendverbände in organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen - Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Jugendförderung, Erstellen von Pressetexten u. a. m. - Vorbereitung von Vorlagen für Gremien der Jugendförderung - Beratung politischer Gremien - Initiierung, Koordination und Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des erzieherischen und gesetzlichen Jugendschutzes - Zusammenarbeit im Rahmen des Jugendschutzes mit Polizeibehörden und Ordnungsämtern- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler
Qualifikationen:
- Studienabschluss als Bachelor of Arts, Studiengang Soziale Arbeit bzw. Dipl. Sozialarbeiter (m/w/d), Dipl. Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung (m/w/d) oder Dipl. Pädagogen (m/w/d) oder ein vergleichbarer Studienabschluss. - einen Führerschein der Klasse B - die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung eines privaten PKW gegen Wegstreckenentschädigung - ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung - Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit - Planungs- und Organisationsfähigkeit - gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift - Fundierte EDV Kenntnisse (MS-Office) - Berufserfahrungen in der Jugendhilfe, alternativ Studien- und/oder Praktikaschwerpunkte im Bereich der Jugendhilfe, Erfahrung in der Präventionsarbeit - fundierte Fach- und Rechtskenntnisse im SGB VIII

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